Wahlprüfsteine: Abgeordnetenhaus Berlin 2026
Frage 1: Viele Schulen haben nicht die personellen Möglichkeiten, das Startchancen-Programm umzusetzen. Bürokratische Hürden erschweren die Umsetzung zusätzlich. Frage: Was werden Sie verändern, damit die Schulen das Programm gemeinsam mit den externen Partnern einfach umsetzen können?
Das Startchancen-Programm bietet die Chance, Schülerinnen und Schüler gezielt dort zu unterstützen, wo die Herausforderungen am größten sind. Sein Erfolg wird jedoch maßgeblich davon abhängen, ob die Mittel tatsächlich bei den Schulen und den Kindern ankommen oder ob sie in zusätzlichen Verwaltungsabläufen gebunden werden. Insoweit teilen wir Ihre Einschätzung, dass die praktische Umsetzung entscheidend ist.
Die FDP Berlin setzt sich deshalb für eine konsequente Entbürokratisierung des Berliner Bildungswesens ein. Schulen müssen wieder in die Lage versetzt werden, ihre pädagogischen Aufgaben in den Mittelpunkt zu stellen. Lehrkräfte und Schulleitungen sollen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit ihre Zeit den Schülerinnen und Schülern zugutekommt. Gleichzeitig wollen wir die Eigenverantwortung der Schulen stärken. Schulen sollen größere Freiräume bei Personalentscheidungen, der Organisation ihres Bildungsangebots und der Zusammenarbeit mit externen Partnern erhalten.
Nach unserem Verständnis muss das Startchancen-Programm diesen Grundsätzen folgen. Kooperationen mit qualifizierten außerschulischen Bildungspartnern dürfen nicht an unnötigen Genehmigungs- oder Dokumentationspflichten scheitern. Vielmehr sollten Schulen innerhalb klarer Qualitätsstandards eigenständig entscheiden können, welche Partner vor Ort den größten pädagogischen Mehrwert bieten. Das schafft passgenaue Lösungen und vermeidet zentrale Detailsteuerung.
Darüber hinaus setzen wir uns für multiprofessionelle Teams an Schulen ein. Lehrkräfte sollen sich auf Unterricht und pädagogische Arbeit konzentrieren können, während Verwaltungsaufgaben sowie ergänzende Unterstützungsangebote von entsprechend qualifizierten Fachkräften übernommen werden. Auch hierin sehen wir eine wichtige Voraussetzung dafür, Programme wie das Startchancen-Programm wirksam umzusetzen.
Die Digitalisierung der Schulverwaltung kann einen weiteren wesentlichen Beitrag leisten. Fördermittelbeantragung, Mittelverwaltung und Nachweisverfahren sollten weitestgehend digital, medienbruchfrei und standardisiert erfolgen. Förderprogramme dürfen nicht dazu führen, dass zusätzliche Bürokratie ihre eigentliche Zielsetzung konterkariert.
Insgesamt verfolgen wir das Ziel, dass staatliche Schulen und qualifizierte externe Bildungspartner partnerschaftlich zusammenarbeiten können. Entscheidend ist für uns nicht, wer eine Förderleistung erbringt, sondern dass sie den Schülerinnen und Schülern wirksam zugutekommt und nachvollziehbaren Qualitätsanforderungen genügt.
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Frage 2: Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Gelder zur Förderung der Schülerinnen und Schüler werden vielfach nicht abgerufen, weil auch hier die bürokratischen Hürden hoch sind und die Bewilligung an zusätzliche Vorgaben geknüpft wird, die nicht im Bundesgesetz stehen. Dabei dient BuT dazu, die frühzeitige Förderung zu ermöglichen, um Chancengerechtigkeit zu fördern. Frage: Was werden Sie unternehmen, damit der Nachhilfeunterricht jederzeit durch BuT finanziert wird, wenn die Kinder eine individuelle Förderung benötigen?
Das Bildungs- und Teilhabepaket verfolgt ein wichtiges Ziel: Kinder und Jugendliche dürfen nicht deshalb auf notwendige Bildungsangebote verzichten müssen, weil ihre Familien diese finanziell nicht tragen können. Dieses Ziel unterstützen wir ausdrücklich.
Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Grundlagen des Bildungs- und Teilhabepakets überwiegend bundesrechtlich geregelt sind. Das Land Berlin kann diese Voraussetzungen nicht eigenständig verändern. Sehr wohl kann und muss Berlin jedoch dafür sorgen, dass die bestehenden Möglichkeiten möglichst unbürokratisch genutzt werden können.
Aus unserer Sicht besteht erheblicher Verbesserungsbedarf bei den Verwaltungsverfahren. Antragsprozesse sollten vollständig digitalisiert, verständlich ausgestaltet und zügig bearbeitet werden. Zusätzliche landes- oder bezirksspezifische Anforderungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen und den Zugang erschweren, sollten kritisch überprüft und – soweit rechtlich möglich – abgebaut werden. Familien benötigen einfache Verfahren und schnelle Entscheidungen, insbesondere wenn eine zeitnahe Förderung über den schulischen Erfolg entscheidet.
Grundsätzlich gilt für uns: Individuelle Förderung sollte möglichst früh einsetzen und nicht erst dann erfolgen, wenn Lernrückstände bereits erheblich angewachsen sind. Prävention ist pädagogisch sinnvoller als spätere Kompensation. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich alle qualitätsgesicherten Förderangebote, die dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler frühzeitig zu unterstützen.
Zugleich sehen wir individuelle Lernförderung stets als Ergänzung und nicht als Ersatz eines leistungsfähigen öffentlichen Schulsystems. Unser Anspruch bleibt, dass Schulen selbst eine hohe Unterrichtsqualität gewährleisten und Förderbedarfe möglichst früh erkennen. Wo ergänzende Unterstützung erforderlich ist, sollten Familien jedoch auf leistungsfähige und qualitätsgesicherte Angebote zurückgreifen können, ohne durch unnötige bürokratische Hürden belastet zu werden. Unser Ziel ist daher ein Verfahren, das den Förderbedarf der Kinder in den Mittelpunkt stellt – nicht den Verwaltungsaufwand. Dort, wo Berlin über eigene Gestaltungsspielräume verfügt, wollen wir diese konsequent nutzen, um den Zugang zu individueller Förderung einfacher, transparenter und schneller zu machen.
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Frage 3: Schulen müssen viele Herausforderungen meistern – Inklusion, Beschulung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache oder mit Teilleistungsstörungen. Die Nachhilfeschulen können hier unterstützen, diese Kinder gezielt zu fördern, damit die Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten und den Schülerinnen und Schülern zu einem schnelleren Erfolg zu verhelfen. Frage: Wie stehen Sie grundsätzlich zur Zusammenarbeit zwischen Nachhilfeschulen und öffentlichen Schulen?
Wir stehen einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und qualitätsgesicherten außerschulischen Bildungsanbietern grundsätzlich positiv gegenüber. Die Herausforderungen, vor denen Berliner Schulen heute stehen, sind vielfältig. Unterschiedliche Lernvoraussetzungen, Sprachförderung, Inklusion und individuelle Unterstützungsbedarfe verlangen passgenaue Lösungen. Ein modernes Bildungssystem sollte deshalb die Kompetenzen verschiedener Akteure sinnvoll miteinander verbinden.
Gleichzeitig möchten wir betonen, dass wir Nachhilfeeinrichtungen nicht als Ersatz für ein leistungsfähiges öffentliches Schulwesen verstehen. Es bleibt Aufgabe des Landes Berlin, Schulen personell und organisatorisch so auszustatten, dass sie ihrem Bildungsauftrag umfassend gerecht werden können. Unser bildungspolitisches Ziel ist ein Schulsystem, das möglichst vielen Kindern bereits im Unterricht den notwendigen Lernerfolg ermöglicht. Dennoch wird es auch künftig Situationen geben, in denen eine ergänzende individuelle Förderung sinnvoll oder notwendig ist. Gerade Kinder mit besonderen Förderbedarfen können von zusätzlicher Unterstützung profitieren, wenn diese qualitativ hochwertig, auf den individuellen Bedarf abgestimmt und eng mit den schulischen Lernzielen verzahnt erfolgt. Deshalb setzen wir uns für eine größere Offenheit gegenüber Kooperationen zwischen Schulen und qualifizierten externen Bildungspartnern ein. Schulen sollten die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer gestärkten Eigenverantwortung geeignete Kooperationspartner einzubinden, wenn dadurch der Bildungserfolg ihrer Schülerinnen und Schüler verbessert werden kann. Dabei kommt es aus unserer Sicht weniger auf die Trägerschaft als auf Qualität, Transparenz und nachweisbaren pädagogischen Nutzen an.
Ein besonderes Potenzial sehen wir zudem in einer besseren Vernetzung der unterschiedlichen Akteure. Dort, wo datenschutzrechtlich zulässig und pädagogisch sinnvoll, sollten Schulen, Eltern und externe Förderpartner im Interesse der Kinder eng zusammenarbeiten. Gemeinsame Zielvereinbarungen und regelmäßige Rückmeldungen über Lernfortschritte können dazu beitragen, Fördermaßnahmen wirksamer zu gestalten. Insgesamt entspricht eine solche Zusammenarbeit unserem liberalen Verständnis einer vielfältigen Bildungslandschaft. Wettbewerb guter pädagogischer Konzepte, Eigenverantwortung der Einrichtungen und die Einbindung freier Träger können dazu beitragen, die Qualität des gesamten Bildungssystems weiter zu verbessern.
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Frage 4: Immer mehr Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen eine zusätzliche individuelle Förderung neben der Schule, um eine erfolgreiche Schullaufbahn zu beschreiten. Frage: Was werden Sie unternehmen, um diesen Kindern den Zugang zu dieser Förderung durch die Nachhilfeschulen zu erleichtern?
Unser zentrales bildungspolitisches Ziel ist, dass möglichst wenige Kinder überhaupt auf außerschulische Nachhilfe angewiesen sind. Deshalb setzen wir bereits sehr früh an: mit verbindlicher Sprachförderung, einer gestärkten frühkindlichen Bildung, verbindlichen Sprachstandserhebungen sowie einer qualitativ hochwertigen Schuleingangsphase. Lernprobleme müssen möglichst früh erkannt und gezielt aufgegriffen werden, bevor sie sich verfestigen.
Gleichwohl zeigt die Praxis, dass auch bei einem leistungsfähigen Schulsystem individuelle Förderbedarfe bestehen bleiben werden. Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell und bringen unterschiedliche Voraussetzungen mit. Deshalb halten wir ergänzende Förderangebote für einen wichtigen Bestandteil einer vielfältigen Bildungslandschaft.
Wir möchten den Zugang zu individueller Förderung insbesondere dadurch erleichtern, dass bürokratische Hürden konsequent reduziert werden. Wo öffentliche Förderinstrumente – etwa Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket – in Anspruch genommen werden können, müssen die Verfahren einfach, transparent und zügig ausgestaltet sein.
Darüber hinaus setzen wir auf mehr Eigenverantwortung der Schulen und eine stärkere Zusammenarbeit mit qualifizierten externen Bildungspartnern. Schulen sollten dort, wo dies pädagogisch sinnvoll ist, unkompliziert auf ergänzende Förderangebote zurückgreifen können. Entscheidend ist aus unserer Sicht stets, dass die Förderung qualitativ hochwertig erfolgt und den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Kindes entspricht.
Besonders wichtig ist uns, dass Förderung nicht erst dann beginnt, wenn erhebliche Lernrückstände entstanden sind. Frühzeitige Unterstützung verbessert die Bildungschancen nachhaltig, stärkt das Selbstvertrauen der Kinder und verhindert häufig spätere schulische Schwierigkeiten. Deshalb wollen wir Diagnose, Förderung und Zusammenarbeit aller Beteiligten deutlich stärker auf Prävention ausrichten.
Unser Leitbild ist eine Bildungslandschaft, die jedes Kind entsprechend seiner individuellen Begabungen fördert und fordert. Dazu gehören leistungsfähige öffentliche Schulen ebenso wie die Möglichkeit, bei Bedarf auf qualitätsgesicherte ergänzende Bildungsangebote zurückzugreifen. Beide Bereiche verstehen wir nicht als Gegensätze, sondern als sich ergänzende Bausteine einer chancengerechten Bildungspolitik.
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