Wahlprüfsteine: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026

Frage 1: Viele Schulen haben nicht die personellen Möglichkeiten, das Startchancen-Programm umzusetzen. Bürokratische Hürden erschweren die Umsetzung zusätzlich. Frage: Was werden Sie verändern, damit die Schulen das Programm gemeinsam mit den externen Partnern einfach umsetzen können?

Die FDP setzt sich grundsätzlich für eine vereinfachte Zusammenarbeit zwischen Schulen und externen Partnern ein. Die Kooperation im Rahmen der zweiten Fördersäule des Startchancen-programms wollen wir in der nächsten Legislatur begleiten und für Sachsen-Anhalt im Rahmen der Vorgaben des Bundes so bürokratiearm wie möglich zu gestalten. Wir wollen darüber hinaus Schulen grundsätzlich für Kooperationen öffnen. Schulen stellen wir einen einheitlichen Schülerkostensatz zur Verfügung, über den sie Personal und Projekte eigenständig und bürokratiearm finanzieren können.

Wir setzen uns für die Ausweitung des „Startchancen“-Programms ein, sodass an jeder Schule mindestens ein*e fest angestellte*r Schulsozialarbeiter*in vorgehalten und in Landkreisen und kreisfreien Städten ein Schulpsycholog*innen-Pool aufgebaut wird. Zudem braucht es Personal, um die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern. Dies hilft, Schulabbrüche und -suspendierungen zu verhindern, und unterstützt Schüler*innen bei persönlichen Herausforderungen. Aktuelle Regelungen zur Suspendierung von Schüler*innen wollen wir entschärfen. Wir wollen bürokratische Hürden abbauen, damit Schulen das Programm gemeinsam mit externen Partnern einfach umsetzen können. In Zeiten des Lehrkräftemangels und nicht
zufriedenstellenden Bildungsergebnissen im Bund wie im Land müssen alle Register gezogen werden, um Schüler*innen beste Bildungschancen zu ermöglichen. Das darf nicht an der Bürokratie scheitern.

Wir wollen dieses Programm nicht durch kosmetische Korrekturen am Leben erhalten, sondern stehen für eine grundlegende inhaltliche Kehrtwende. Das sog. Startchancen-Programm ist ein Paradebeispiel für die wirkungslose Verschwendung von Millionen Euro an Steuergeldern und eine reine Symptombekämpfung der Altparteien. Es fördert einseitig Brennpunktschulen – also jene Einrichtungen, die erst durch die Folgen einer ungesteuerten Massenzuwanderung zu massiven Problemschulen wurden. Dieses strukturelle und gesellschaftliche Problem lässt sich nicht einfach mit Geld zuschütten oder durch das Hinzuziehen externer Akteure lösen, während die eigentlichen Ursachen verschwiegen werden. Was wir stattdessen verändern werden, ist das Bildungssystem von Grund auf. Anstatt Schulen mit immer neuen Programmen zu belasten, die den Lehrkräften nur noch mehr Verwaltungsarbeit aufbürden, bedarf es einer nüchternen Ehrlichkeit. Wir müssen aufhören, für das politisch gewünschte Ergebnis Anforderungen abzusenken, Lehrpläne auszudünnen und Bewertungsmaßstäbe nach unten anzupassen, nur um verheerende Ergebnisse schönzurechnen. Ziel unserer Politik ist eine grundlegende inhaltliche Neuausrichtung hin zu einem Unterricht, der fundiertes Wissen, praxisorientierte Fähigkeiten und bewährte Tugenden wieder konsequent in den Mittelpunkt rückt. Dies erfordert tiefgreifende Reformen, angefangen vom pädagogischen Menschenbild über Didaktik, Methodik und Schulstruktur bis hin zur Lehrerbildung.

Frage 2: Gelder zur Förderung der Schülerinnen und Schüler werden vielfach nicht abgerufen, weil auch hier die bürokratischen Hürden hoch sind und die Bewilligung an zusätzliche Vorgaben geknüpft wird, die nicht im Bundesgesetz stehen. Dabei dient BuT dazu, die frühzeitige Förderung zu ermöglichen, um Chancengerechtigkeit zu fördern. Frage: Was werden Sie unternehmen, damit der Nachhilfeunterricht jederzeit durch BuT finanziert wird, wenn die Kinder eine individuelle Förderung benötigen?

Für die Durchführung und Ausgabe der Mittel im BuT sind die Kommunen verantwortlich. Wir sehen durchaus die Herausforderung, ein „Gold-Plating“ des Bundesgesetzes zu vermeiden, wollen aber auf Landesebene keine zusätzliche Bürokratie oder Zuständigkeit aufbauen. Auf Bundes-ebene setzt sich die FDP weiterhin für eine bürokratiearme gebündelte Unterstützungsstruktur ein, um eine bessere Ausschöpfung der Mittel zu erreichen.

 

Wir kritisieren die sehr hohen bürokratischen Hürden des BuT. Wir stehen hierzu im Austausch mit dem Bundesverband und der Bundestagsfraktion, um die Hürden abzubauen. Bildung und Teilhabechancen dürfen nicht an der Bürokratie scheitern. Unserer Meinung nach muss auch Nachhilfeunterricht dadurch gefördert werden können.

Die Annahme, wonach eine leichtere, dauerhafte Finanzierung von Nach-hilfeunterricht über das Bildungs- und Teilhabepaket für mehr „Chancengerechtigkeit“ sorgen würde, ist falsch. Sie geht von der falschen Prämisse aus, dass der Staat ein im Kern fehlerhaftes Bildungssystem durch immer neue Sozialleistungen und nachgelagerte Reparaturbetriebe stützen müsste. Wenn das BuT-Paket zu einer dauerhaften Regelfinanzierung für individuelle Förderung ausgebaut werden soll, wäre damit das staatliche Schulsystem ein Stück mehr aus seiner Pflicht entlassen. Die Grundschulen sind durch die Altparteien qualitativ so weit ausgedünnt worden, dass viele Kinder ohne Nachhilfe nicht mehr erfolgreich lernen können. Um den betroffenen Kindern zu helfen und gleichzeitig die Steuerzahler zu entlasten, setzen wir bei den tatsächlichen Ursachen an: Wir wollen eine leistungsorientierte, gebil-dete Bildungspolitik, die den Bildungserfolg aller Kinder bereits im regulären Vormit-tagsunterricht durch die konsequente Vermittlung der elementaren Kulturtechniken – Lesen, Schreiben und Rechnen – sichert und sie so stärkt, dass sie im Grundschulalter keine Nachhilfe benötigen. Sonderpädagogische Bedarfe, Teilleistungsstörungen und mangelnde Deutschkenntnisse dürfen nicht an private Nachhilfe ausgelagert werden. Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse, deren Eltern über eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, gehören in verpflichtende staatli-che Sprach-Vorklassen und Kinder mit Lernbehinderungen in leistungsfähige Förderschulen. Kinder von Eltern, die über keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen („Flüchtlingskinder“) sollen in Sonderklassen beschult werden. Die Schule muss sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.

 

 

Frage 3: Schulen müssen viele Herausforderungen meistern – Inklusion, Beschulung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache oder mit Teilleistungsstörungen. Die Nachhilfeschulen können hier unterstützen, diese Kinder gezielt zu fördern, damit die Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten und den Schülerinnen und Schülern zu einem schnelleren Erfolg zu verhelfen. Frage: Wie stehen Sie grundsätzlich zur Zusammenarbeit zwischen Nachhilfeschulen und öffentlichen Schulen?

Die FDP möchte jeder einzelnen Schule mehr Entscheidungsspielraum geben. Dazu zählt für uns auch, dass Kooperation und Austausch mit externen Bildungsträgern unkompliziert ermöglicht wird. Hierzu planen wir eine grundlegende Reform des Finanzierungsmodells der staatlichen Schulen, weg von der engen Bindung an die Landesebene und hin zu einheitlichen Schülerkostensätzen auf Basis der realen Schülerkosten. Diese können dann, ähnlich wie es bei Schulen in freier Trägerschaft gehandhabt wird, von Schule und Träger eigenständig ausgegeben werden.

 

Wir begrüßen jede Kooperation der öffentlichen Schulen mit externen Bildungsakteuren, die dazu beiträgt, dass Schüler*innen gefördert sowie Lehrkräfte entlastet werden. All die genannten Herausforderungen erfordern kreative und innovative Lösungen. Zu denen gehört auch die Kooperation zwischen Nachhilfeschulen und öffentlichen Schulen. Wir wollen die Schulträger und Schulen in die Lage versetzen, die notwendigen Ressourcen für solche Kooperationen mobilisieren zu können. Deswegen fordern wir, dass Schulen mehr Eigenverantwortung erhalten, indem sie flexiblere Unterrichtsmodelle umsetzen können und ein Schulbudget zur Verfügung gestellt bekommen, das von der Schulleitung eigenständig verwaltet wird. Wenn Schulen mit einer Nachhilfeschule zusammenarbeiten möchten, können sie dies mit einem solchen Budget realisieren.

Die Auslagerung von Kernaufgaben des staatlichen Bildungsauftrags an private Anbieter ist der falsche Weg. Sie löst die bestehenden Probleme nicht, sondern manifestiert das bildungspolitische Versagen der Altparteien auf Kosten der Steuerzahler und Familien. Es ist eine Bankrotterklärung des Staates, wenn private Nachhilfeschulen herangezogen werden sollen, um die hausgemachten Krisen an unseren Schulen abzufedern. Nachhilfe darf niemals zum notwendigen Reparatur-betrieb eines dysfunktionalen staatlichen Schulsystems werden. Wir lehnen eine Institutionalisierung von Partnerschaften zwischen Nachhilfeschulen und öffentli-chen Schulen zur Bewältigung von Kernaufgaben ab. Der Staat hat die verfassungsmäßige Pflicht, einen funktionierenden und qualitativ hochwertigen Unterricht im regulären System zu gewährleisten. Eine Kooperation, die lediglich die Symptome einer verfehlten Einwanderungs- und Bildungspolitik kaschiert, bekämpft nicht die Ursachen der Krise. Unser Ziel ist eine staatliche Schule, die so leistungsstark ist, dass keine Familie mehr auf private Nachhilfe angewiesen ist. So werden wir die Inklusion zurückfahren und Sonderklassen für Kinder von Eltern ohne unbefristete Aufenthaltserlaubnis („Flüchtlingskinder“) einführen, was die beschriebenen Probleme schlagähnlich lindern wird.

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Frage 4: Immer mehr Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen eine zusätzliche individuelle Förderung neben der Schule, um eine erfolgreiche Schullaufbahn zu beschreiten. Frage: Was werden Sie unternehmen, um diesen Kindern den Zugang zu dieser Förderung durch die Nachhilfeschulen zu erleichtern?

Die FDP sieht ihre primäre Aufgabe im Bildungsbereich darin, durch eine umfassende Strukturreform Unterricht abzusichern und mehr Chancen auf Aufstieg und Leistung zu schaffen. Wir wollen die Schulfähigkeit bereits durch Förderung in der Kita, insbesondere im Bereich der Sprache, garantierten. Dafür wollen wir alle Potentiale externer Angebote nutzen. Dort, wo Schule eine bestmögliche individuelle Betreuung nicht leisten kann, wollen wir eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteuren unkompliziert ermöglichen. Die Verantwortung für diese Entscheidungen legen wir dabei nicht in die Hand des Landes, sondern geben den Expertinnen und Experten vor Ort mehr Autonomie und finanzielle Mittel, mit denen z.B. Nachhilfeunterricht finanziert werden kann.

 

Wir wollen, dass für Grundschüler*innen, die eine zusätzliche individuelle Förderung neben der Schule benötigen, ein Landesfond eingerichtet wird, aus dem abhängig vom Einkommen der Eltern finanzielle Bezuschussung oder gar eine Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht beantragt und finanziert werden kann. Es ist absolut inakzeptabel, dass diese so notwendige Unterstützung für die Jüngsten in unserem Bildungssystem viel zu häufig an der Finanzlage des Elternhauses scheitert. Um Bildungsgerechtigkeit Realität werden zu lassen, müssen wir hier von staatlicher Seite gezielte Unterstützung bereitstellen.

Die Tatsache, dass immer mehr Grundschüler neben der regulären Schule auf zusätzliche, private Nachhilfe angewiesen sind, ist das unübersehbare Resultat eines fundamentalen Systemversagens unserer Schulen. Wir lehnen es entschieden ab, dieses strukturelle Versagen der aktuellen Bildungspolitik dadurch zu kaschieren, dass wir den Zugang zu privaten Nachhilfeschulen staatlich subventionieren. Dies wäre eine reine Symptombekämpfung auf Kosten der Steuerzahler, die das Problem nicht löst, sondern die Verantwortung des Staates für die Kernbildung unserer Kinder privatisiert und auslagert. Eine erfolgreiche Schullaufbahn muss für je-des Kind allein durch einen qualitativ hochwertigen, regulären Unterricht an unseren staatlichen Schulen garantiert sein. Anstatt Millionen an Steuergeldern in das Subventionieren von Nachhilfeinstituten zu leiten, werden wir das staatliche Schulsystem von Grund auf reformieren, damit private Nachhilfe im Grundschulalter schlichtweg wieder überflüssig wird.

 

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