3. Infobrief Datenschutz im VNN - Cookiebanner und Google-Fonts auf Deiner Website
Inhalt
- Cookiebanner
- Das habe ich für Dich getestet
- Meine Empfehlung
- 2in1: Cookie-Übersicht in Deiner Datenschutzerklärung
- Google Fonts
- Was heißt für Websites von Nachhilfeschulen
- So prüfst Du Deine Seite
- Google Fonts lokal laden: So geht’s
1. Cookiebanner
Kempten, 09.02.2022; in meinem „2. Infobrief Datenschutz im VNN“ habe ich erläutert, was eine wirksame Einwilligungserklärung und Cookies sind, sowie dass die meisten Websites ein Cookiebanner und alle Websites eine Datenschutzerklärung brauchen. Von drei von mir zufällig ausgewählten Nachhilfeseiten erfüllte keine auch nur annähernd die gesetzlichen Vorgaben.
Wichtig: Deine Website braucht ein Cookiebanner! (Es sei denn, sie verzichtet auf Cookies, wie z.B. www.nachhilfeschulen.org.)
Daher habe ich einige Cookiebanner näher unter die Lupe genommen.
Das habe ich für dich getestet
- Deutschsprachigkeit / Deutscher Anbieter
- Wirksamkeit des Schutzes (Umsetzung der DSGVO und relevanter Vorschriften)
- Kopplung mit Datenschutzerklärung (da müssen die Cookie-Hinweise ja auch rein)
- Automatische Aktualisierung
- Preis
- Kostenlose Testphase
- Leichte Einbindung in verschiedene CMS (Content-Management-Systeme)
- Hilfsbereiter, schneller Support
- Optik des Banners und leichte Individualisierbarkeit
Anbieter gibt es wie Sand am Meer. Wie allgemein beim Thema Datenschutz wirft jede neue Erkenntnis neue Fragen auf.
Meine Empfehlung
Im Ergebnis meiner Recherchen habe ich meinen Anbieter gewechselt und bin zu clickskeks.at aus Wien gewechselt. Vor allem der schnelle und gute Support hat mich sehr überrascht. Auch für Hintergrundinformationen haben Sie sich Zeit genommen. (Lass Dich von dem Hampelmann auf der Startseite nicht irritieren.)
Darüber hinaus verspricht clickskeks u.a. leichte Anbindung in mindestens diese CMS:
(Bei WordPress war es mit dem entsprechenden Plugin ein Kinderspiel.)
Clickskeks vergleicht sich selbst mit anderen großen Anbietern so:
Mein personalisiertes Banner und seine Funktionalität sieht auf meiner Website nun so aus:
2. Google Fonts
Die Wirksamkeit von Cookie-Bannern haben Grenzen, die wir im Aufbau unserer Websites, aber auch in unseren DSE berücksichtigen müssen.
Nutzen wir beispielsweise WhatsApp oder PayPal auf unseren Sites, starten die oft in einem neuen Fenster – erzeugen dementsprechend keine Cookies auf unserer Website.
Weit kritischer für uns sind Google-Fonts:
Am 20. Januar 2022 entschied ein Münchner Landgericht, dass ein Kläger Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 100 € gegen einen Webseitenbetreiber hat, weil dieser die IP-Adresse des Besuchers durch die Verwendung von Google Fonts an Google weitergegeben hatte.
Der Grund für dieses Urteil ist, dass man schließlich die Möglichkeit habe, die Schriftarten auch ohne Verbindung zu Google zu nutzen. Die Weitergabe der IP-Adresse an Google ist also nicht notwendig für die Funktionalität der Website und deshalb ein Verstoß gegen die DSGVO.
Die 100 Euro sind im aktuellen Gerichtsfall die Strafe. Das deutsche Gericht droht jedoch mit einer Geldstrafe von 250.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung oder alternativ mit einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, wenn der Inhaber der Website sich nicht daranhält und Google weiterhin IP-Adressen durch die Nutzung von Google Fonts zur Verfügung stellt.
Was heißt für Websites von Nachhilfeschulen (wie für alle Websitebetreiber in der EU)?
- Ein Cookiebanner ist keine ausreichende Hilfe. Dies bestätigen auch Hersteller von Cookie-Bannern.
- Die eigene Website ist auf die Verwendung von Google-Fonts sowie explizit auf die Art der Einbindung auf dieser (Google Fonts Skript oder lokal) dringend zu überprüfen. Das kannst Du selbst tun – siehe Anleitung weiter unten. Ansonsten sollte Dein Website-Betreuer hier Bescheid wissen.
- Verwendet Deine Website (nicht lokale) Google-Fonts, heißt das aus rechtlicher Sicht, dass es besser ist, diese Schriften lokal zu laden und das Google Fonts Skript zu deaktivieren. Hilfe dazu eben-falls weiter unten.
- Das ist in der Regel nicht so schwierig, es gibt z.T. Plugins, die das können. Anleitungen und Plugins gibt es für viele CMS (Content-Management-Systeme) auch im Netz. Folgende Anleitung habe ich benutzt: https://publishingblog.ch/dsgvo-geldstrafe-wegen-nutzung-von-google-fonts/.
Im Zweifelsfalle schick mir deine Fragen oder wende dich an den Programmierer deiner Wahl.
So prüfst Du Deine Seite auf die Verwendung von Google-Fonts z.B. mit GTmetrix.com: (Das Tool kann viel viel mehr, aber das ist dann ein anderes Thema.)
Danke an dieser Stelle an Steffen Hinzer, verantwortlich für IT-Administration und Mediengestaltung bei der Nachhilfe To Hus für die Informationen und nachfolgende Anleitungsbilder.
Schritt 1 nach Eingabe der eigenen Website auf gtmetrix.com – Klick auf „Waterfall“:
Schritt 2 – such unter „Fonts“ nach Google-Schriftarten
Wichtig ist, wie gesagt, nicht die Feststellung, dass Ihr welche findet oder auch nicht, sondern dass DU ggf. sofort reagierst und die Verwendung von interagierenden Google-Fonts unterbindest. In WordPress kannst Du das z.B. mit dem Plugin https://de.wordpress.org/plugins/host-webfonts-local/ erledigen.
Um deine Website fit zu machen für dieses Urteil, hast du verschiedene Möglichkeiten, Google Fonts lokal zu laden.
Google Fonts lokal laden: So geht’s
Variante 1: Du benutzt ein Plugin für lokale Schriften
Variante 2: für Elementor-User
Der Elementor lädt automatisch Google Fonts. Um die Fonts lokal zu laden, musst du zwei Schritte tun:
Das Google Fonts Skript stoppen
Die Schrift bei Google herunterladen und als Custom Font in Elementor hoch-laden
Das Google Fonts Skript von Elementor kannst du stoppen mit einem Snippet im functions.php (nutze dafür unbedingt ein Child Theme!)
Variante 3: Schrift mit eigenem Code im Theme laden
Weiterführende Informationen und Anleitungen findest Du hier:
https://publishingblog.ch/dsgvo-geldstrafe-wegen-nutzung-von-google-fonts/.
Gern stehe ich Dir gern unter datenschutz@nachhilfeschulen.org oder 0831/5207898 zur Seite.
Stefan Löser
Datenschutzbeauftragter (IHK)
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