Wahlprüfsteine: Landtagswahl in Baden-Württemberg 2026

Frage 1: Viele Schulen haben nicht die personellen Möglichkeiten, das Startchancen-Programm umzusetzen. Bürokratische Hürden erschweren die Umsetzung zusätzlich. Frage: Was werden Sie verändern, damit die Schulen das Programm gemeinsam mit den externen Partnern einfach umsetzen können?

Wir als FDP Baden-Württemberg sehen die erfolgreiche Umsetzung von Förderprogrammen vor allem dann gewährleistet, wenn Schulen vor Ort handlungsfähig sind. Wir setzen uns dafür ein, bürokratische Hürden abzubauen und Entscheidungs- sowie Gestaltungsspielräume der Schulen zu stärken. Schulen sollen Fördermittel pragmatisch einsetzen können und externe Partner unkompliziert einbinden dürfen, ohne durch zusätzliche Verwaltungsauflagen oder Detailvorgaben gebremst zu werden. Kooperationen mit außerschulischen Bildungsanbietern halten wir grundsätzlich für sinnvoll, wenn sie zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler beitragen und die Lehrkräfte entlasten.

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Das Startchancen-Programm ist bewusst so angelegt, dass Schulen möglichst eigenständig und passgenau mit außerschulischen Partnern zusammenarbeiten können. Mit dem landesweiten digitalen Marktplatz (LOBW-UP) steht dafür eine zentrale, transparente Plattform zur Verfügung, die von Schulen gut angenommen wird und die Zusammenarbeit deutlich erleichtert. An diesem Instrument wollen wir festhalten und es weiter nutzerfreundlich ausgestalten.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass gerade stark belastete Schulen zusätzliche Unterstützung brauchen. Deshalb eröffnet das Startchancen-Programm ausdrücklich die Möglichkeit, zusätzliches Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams einzusetzen. So sollen Lehrkräfte und Schulleitungen entlastet und pädagogische Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Ergänzend begleitet eine eigene Geschäftsstelle im Kultusministerium die Umsetzung des Programms und steht Schulen sowie Kooperationspartnern bei Fragen und Problemen beratend zur Seite.

Da sich das Startchancen-Programm aktuell noch in der ersten Umsetzungsphase befindet, ist es richtig und notwendig, es lernend weiterzuentwickeln. Auf Basis der Erfahrungen an den Schulen erfolgt dann gemeinsam mit den Beteiligten eine Nachsteuerung – mit dem klaren Ziel, Kooperationen zu erleichtern, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und das Programm wirksam im Schulalltag zu verankern.

Diese Frage beantworten wir im Zusammenhang mit Frage 2.

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Wir von der SPD möchten an allen Schulen Schulleitungsreferentinnen und Schulleitungsreferenten einstellen, um die Schulleitungen von Verwaltungsarbeit zu entlasten. In deren Aufgabenbereich kann auch die Umsetzung des Startchancen-Programms fallen.
Wir wollen zudem die Partnerschaften zwischen Schulen und externen Partnern weiter vereinfachen, indem wir Antrags- und Buchungsverfahren weiter digitalisieren. Gleichzeitig sind uns die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Nachvollziehbarkeit zum Einsatz der verwendeten Mittel wichtig, wodurch Berichtspflichten teilweise notwendig bleiben.
Zudem setzten wir uns von der SPD für eine bessere Vernetzung zwischen Startchancen-Schulen, der Jugendhilfe, der Stadtentwicklung und der Gesundheitsprävention ein – in einem ersten Schritt an ausgewählten Standorten.

Frage 2: Gelder zur Förderung der Schülerinnen und Schüler werden vielfach nicht abgerufen, weil auch hier die bürokratischen Hürden hoch sind und die Bewilligung an zusätzliche Vorgaben geknüpft wird, die nicht im Bundesgesetz stehen. Dabei dient BuT dazu, die frühzeitige Förderung zu ermöglichen, um Chancengerechtigkeit zu fördern. Frage: Was werden Sie unternehmen, damit der Nachhilfeunterricht jederzeit durch BuT finanziert wird, wenn die Kinder eine individuelle Förderung benötigen?

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket tatsächlich bei den Kindern ankommen, die sie benötigen. Eine zentrale Maßnahme hierfür ist die Einführung des Kinderchancenportals Baden-Württemberg. Mit diesem wollen wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, über die auch Lernförderung finanziert werden kann, digital, transparent und niederschwellig zugänglich machen. Wir wollen damit sicherstellen, dass vorhandene Fördermittel unbürokratisch und zügig genutzt werden können und nicht an komplizierten Antragsverfahren oder unnötigen Hürden scheitern. Wenn bei Kindern ein individueller Förderbedarf besteht, soll der Zugang zu unterstützenden Maßnahmen erleichtert werden, damit Chancengerechtigkeit frühzeitig gefördert wird.

 

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Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein zentrales Instrument, um Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen der Eltern gezielt zu fördern. Dass Mittel trotz bestehendem Bedarf häufig nicht abgerufen werden, ist aus unserer Sicht gerade mit Blick auf Bildungsgerechtigkeit ein ernstes Problem.

Die rechtlichen Grundlagen des Pakets werden auf Bundesebene geregelt. Deshalb setzen wir Grüne uns dafür ein, dass die Fördervoraussetzungen klarer, einfacher und praxisnäher gefasst werden. Baden-Württemberg kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten im Bundesrat und in den zuständigen Fachminister*innenkonferenzen weiterhin für eine Entbürokratisierung, eine Vereinfachung der Antragsverfahren und einen niedrigschwelligen Zugang zur Lernförderung einsetzen.

Für die Gewährung der Bildungs- und Teilhabeleistungen nach dem SGB XII einschließlich der Beratung sind die Stadt- und Landkreise zuständig. Wir setzen uns dafür ein, dass Beratungsangebote vor Ort weiter ausgebaut und möglichst niederschwellig gestaltet werden, damit Familien und Bildungseinrichtungen frühzeitig, verständlich und ohne Hürden über bestehende Ansprüche informiert werden.

Unser Anspruch ist klar: Wenn bei einem Kind ein individueller Förderbedarf besteht, darf Bürokratie nicht darüber entscheiden, ob Unterstützung ankommt oder nicht. Lernförderung muss frühzeitig, verlässlich und unbürokratisch möglich sein.

Das Startchancen-Programm und das Bildungs- und Teilhabepaket dürfen nicht an Bürokratie scheitern. Schulen brauchen mehr Flexibilität und weniger Verwaltungsaufwand, damit sie mit externen Partnern unbürokratisch kooperieren können. Die AfD-Fraktion fordert in puncto Bürokratieabbau: Je weniger, desto besser. Wir plädieren für klare, einfache Verfahren, ohne kleinteilige Regulierung durch Bund oder Land. Vorschläge zum Abbau überflüssiger Vorschriften können von Praktikern aus Schulen, Trägern und Eltern eingebracht werden – dafür setzen wir uns ausdrücklich ein.

 

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Die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets im SGB II im Jahr 2011 auch in Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen von Kindern war eine wichtige sozialpolitische Entscheidung des Deutschen Bundestages. In Baden-Württemberg nehmen ungefähr 80 % der Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften mindestens eine der Einzelleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch. Allerdings liegt die Quote bei der Lernförderung nur bei 4 %. Das lässt vermuten, dass in diesem Bereich Luft nach oben ist. Aus unserer Sicht liegt das nicht an „bürokratischen Hürden“. Denn natürlich muss geprüft werden, ob eine Sozialleistung geeignet und erforderlich ist, um die Notlage zu bekämpfen. Die Formulare bei den Jobcentern sind relativ leicht auszufüllen und bei der Bewilligung gibt es auch wenig Probleme. Allerdings ist das Bildungs- und Teilhabepaket innerhalb der betroffenen Familien noch zu wenig bekannt – insbesondere, wenn bei den Eltern auch sprachliche Hürden bestehen oder sie keine SGB II-Leistungen, sondern Wohngeld erhalten und damit auch einen Leistungsanspruch hätten.
Unser Ansatz ist deshalb, dass die Schulen die betroffenen Kinder – und ihre Eltern bei der Antragstellung – mehr unterstützen und die Kinder vor allem über diesen Weg zusätzliche Lernförderung erhalten. Mitarbeitende aus gemischten Teams sollen dabei die Klassenlehrerkräfte entlasten. Auch brauchen wir endlich den Zugang von allen Schülerinnen und Schülern zur Schulsozialarbeit; denn ein Teil ihrer Aufgabe ist es, solche Unterstützungsleistungen zu verwirklichen.

 

Frage 3: Schulen müssen viele Herausforderungen meistern – Inklusion, Beschulung von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache oder mit Teilleistungsstörungen. Die Nachhilfeschulen können hier unterstützen, diese Kinder gezielt zu fördern, damit die Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten und den Schülerinnen und Schülern zu einem schnelleren Erfolg zu verhelfen. Frage: Wie stehen Sie grundsätzlich zur Zusammenarbeit zwischen Nachhilfeschulen und öffentlichen Schulen?

Wir als FDP stehen Kooperationen zwischen öffentlichen Schulen und Nachhilfeschulen grundsätzlich offen gegenüber. Externe Bildungsanbieter können einen wichtigen Beitrag leisten, um Lernrückstände aufzuarbeiten, Kinder mit besonderen Förderbedarfen gezielt zu unterstützen und Lehrkräfte zu entlasten. Wir halten es für sinnvoll, vorhandene private und zivilgesellschaftliche Angebote einzubeziehen, anstatt parallele Strukturen neu aufzubauen. Entscheidend ist für uns, dass die Zusammenarbeit freiwillig, bedarfsgerecht und qualitativ abgesichert erfolgt.

 

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Unser Ziel ist es, Bildungsgerechtigkeit zu stärken und allen Kindern mehr Lernchancen zu ermöglichen. Grundsätzlich kann eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und außerschulischen Lern- und Förderangeboten sinnvoll sein, wenn sie die schulische Arbeit ergänzt und von der Schule pädagogisch verantwortet wird. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass auch externe Nachhilfeangebote in oder in Kooperation mit Schulen stattfinden. Die Entscheidung darüber liegt jedoch bei den Schulen und den jeweiligen Schulträgern.

Zur individuellen Förderung von Schüler*innen innerhalb des öffentlichen Bildungssystems setzen wir auf den gezielten Ausbau schulinterner Förderstrukturen, etwa durch zusätzliche Förderstunden, multiprofessionelle Teams sowie Programme wie Lernen mit Rückenwind oder schulartspezifische Konzepte wie das Schülermentorenprogramm „Talent?! – bring dich ein!“. Diese Angebote ermöglichen passgenaue Unterstützung direkt im schulischen Kontext und entlasten Lehrkräfte nachhaltig.

Externe Partner können diese Arbeit ergänzen, etwa im Rahmen registrierter Kooperationen oder zusätzlicher Förderangebote, wenn dies dem Bedarf der Schüler*innen entspricht und in ein schulisches Gesamtkonzept eingebettet ist. Entscheidend ist für uns, dass Kooperationen freiwillig sind, qualitativ abgesichert werden und einen Mehrwert für die Schulen und Schüler*innen schaffen.

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Aus der Sicht der SPD können Nachhilfeschulen ein wichtiger Partner von Schulen sein – solange sie den Anforderungen an Qualität gerecht werden. Außerdem ist eine Abstimmung zwischen den Nachhilfeinstituten sowie der Schule und den Lehrkräften von enormer Bedeutung, um die zusätzliche Förderung durch Nachhilfeunterricht für die Schülerinnen und Schüler erfolgreich und gewinnbringend zu gestalten.

 

Frage 4: Immer mehr Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen eine zusätzliche individuelle Förderung neben der Schule, um eine erfolgreiche Schullaufbahn zu beschreiten. Frage: Was werden Sie unternehmen, um diesen Kindern den Zugang zu dieser Förderung durch die Nachhilfeschulen zu erleichtern?

Wir setzen vorrangig darauf, die Grundschulen so auszustatten, dass individuelle Förderung frühzeitig und wirksam innerhalb des Systems Schule stattfinden kann. Unser Ziel ist es, Bildungsdefizite gar nicht erst entstehen zu lassen und Kinder von Beginn an bestmöglich zu unterstützen. Deshalb legen wir einen besonderen Fokus auf die Sicherung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen sowie auf eine qualitativ starke Grundschule.

Wir Freie Demokraten wollen Lehrkräfte gezielt entlasten, indem wir multiprofessionelle Teams an den Schulen stärken. Dazu gehören unter anderem Schulsozialarbeit, schulpsychologische Unterstützung und pädagogische Assistenz. Lehrkräfte sollen sich auf guten Unterricht konzentrieren können, während zusätzliche Fachkräfte die individuelle Förderung von Kindern mit besonderen Herausforderungen unterstützen.

Ein zentraler Ansatz ist für uns zudem die frühe Förderung: Sprachdefizite sollen bereits vor der Einschulung erkannt und behoben werden, damit alle Kinder mit vergleichbaren Voraussetzungen in die Schule starten können. Frühzeitige Unterstützung ist aus unserer Sicht der wirksamste Weg, um spätere Förderbedarfe zu reduzieren und Bildungsbiografien zu stabilisieren. Gleichzeitig schließen wir ergänzende Förderangebote außerhalb der Schule nicht aus. Entscheidend ist für uns, dass Kinder die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – frühzeitig, passgenau und ohne unnötige Hürden.

 

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Dass immer mehr Grundschulkinder zusätzliche individuelle Förderung benötigen, nehmen wir sehr ernst. Gerade in der Grundschule werden die Grundlagen für den weiteren Bildungserfolg gelegt. Deshalb setzen wir in unserer Bildungspolitik vorrangig auf eine frühzeitige, verbindliche und verlässliche Förderung innerhalb der Kita und Grundschule. Programme wie SprachFit, das Startchancen-Programm, der Ausbau multiprofessioneller Teams, unsere sozialindexbasierte Ressourcensteuerung sowie der kommende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Unser bildungspolitisches Ziel ist es, Schulen so auszustatten, dass sie allen Kindern die notwendige individuelle Förderung selbst bieten können, unabhängig vom Einkommen oder der Unterstützung im Elternhaus. Nachhilfe darf kein struktureller Ersatz für schulische Förderung oder Voraussetzung für Bildungserfolg werden, sondern allenfalls eine ergänzende Unterstützung im Einzelfall.

Gleichzeitig wissen wir, dass individuelle Förderung außerhalb der Schule für manche Kinder weiterhin eine wichtige ergänzende Rolle spielt. Entscheidend ist für uns, dass zusätzliche Förderung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Unser Ziel bleibt es daher, schulische Förderstrukturen weiter zu stärken und Kooperationen so zu gestalten, dass sie niedrigschwellig, qualitätsgesichert und am Bedarf der Kinder orientiert sind.

Aufgrund des beschlossenen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sind öffentlichen Schulen auf die Zusammenarbeit mit Nachhilfeschulen angewiesen. Insofern ist es im Interesse aller, dass die Zusammenarbeit so einfach wie möglich gestaltet ist.

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Es ist unser Ziel, durch zusätzliches Personal an den Schulen Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Unterrichts die notwendige zusätzliche Unterstützung und individuelle Förde-rung zu ermöglichen – beispielsweise durch multiprofessionelle Teams. Gleichzeitig möchten wir die Frühkindliche Bildung weiter stärken.
Uns ist bewusst, dass Schülerinnen und Schüler, die bereits in den Grundschulen Leistungsdefizite aufweisen und die erforderlichen Leistungsnachweise nicht in vorgegebenem Maße erreichen können, frühzeitig individuelle Unterstützung benötigen.
Diese muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zur Verfügung stehen. Daher möchte die SPD zudem in einem ersten Schritt in den Jahrgangsstufen 1 bis 4, verpflichtende Nachhilfeangebote einrichten. An diesen sollen alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die in ihren Zeugnissen in den Fächern Mathematik und Deutsch die Note 4 oder schlechter auf-weisen. In Klassenstufen, in denen noch keine Noten vergeben werden oder die auf andere Arten der Rückmeldungen setzen, müssen vergleichbare Kriterien herangezogen werden. Ausnahmeregelungen sind durch Konferenzbeschluss möglich. Die verpflichtende Nachhilfe soll in Form von zwei Stunden wöchentlich stattfinden für die Schülerinnen und Schüler kostenlos.
Die Angebote beginnen zweimal im Jahr nach der Zeugnisausgabe und sind wahrzunehmen, bis sich die Note verbessert hat. Die Nachhilfe wird über die Schule in deren Räumlichkeiten durch geeignetes Personal, beispielsweise Studierende oder pensionierte Lehrkräfte, durchgeführt. Bei Bedarf kann durch Monetarisierung nicht besetzter Lehrkräftestellen auch externes Personal aus Nachhilfeinstituten an die Schulen geholt werden, wenn mit diesen vorab eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Die Nachhilfe muss in Rücksprache mit der Lehrkraft erfolgen, die individuelle Förderbedarfe benennt und während der Zeit der Fördermaßnahme mit der Nachhilfelehrerin oder dem Nachhilfelehrer zur Überprüfung des Lernentwicklungsstands in regelmäßigem Kontakt steht.
Zur Akzeptanz des Angebots sollten die Erziehungsberechtigten frühzeitig eingebunden werden, damit die Fördermaßnahme im Einklang mit allen Beteiligten zum Erfolg und Verbesserungen der schulischen Leistungen führt.

Frage 5: Wie stehen Sie zu der Autonomie der Schulen im Handlungsfeld der aktuellen Förderprogramme „Lernen mit Rückenwind“ und „Startchancen“ (Selbstbestimmung bei Auswahl des Kooperationspartners).

Wir Freie Demokraten setzen auf mehr Eigenverantwortung der Schulen. Wir sind der festen Überzeugung, dass nicht das Kultusministerium in Stuttgart am besten weiß, was für jede Schule vor Ort richtig ist, sondern die Schulen selbst. Deshalb sollen Schulen deutlich größere Entscheidungs- und Handlungsspielräume bei der Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel erhalten, um passgenaue Lösungen vor Ort umsetzen zu können. Dazu gehört auch eine stärkere dezentrale Budgetverantwortung, die es Schulen ermöglicht, Fördermittel flexibel und bedarfsgerecht einzusetzen, ohne für jede Maßnahme zentrale Genehmigungen einholen zu müssen. Wir wollen damit erreichen, dass Schulen eigenständig entscheiden können, welche Unterstützungsangebote sie benötigen und mit welchen externen Partnern sie zusammenarbeiten. Mittel sollen dort wirken können, wo sie gebraucht werden – schnell, unbürokratisch und nah an den Schülerinnen und Schülern.

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Die Autonomie der Schulen bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner ist ein zentraler und bewährter Bestandteil der Förderprogramme. Schulen vor Ort kennen die Bedarfe ihrer Schüler*innen am besten und müssen deshalb die Möglichkeit haben, passgenaue Entscheidungen zu treffen.

Wir setzen bewusst auf Vertrauen statt auf kleinteilige Vorgaben. Selbstbestimmung in der Umsetzung stärkt die Handlungsspielräume der Schulen, ermöglicht flexible Lösungen und erhöht die Wirksamkeit der Programme. Voraussetzung ist dabei, dass Kooperationen qualitativ abgesichert sind und in ein pädagogisches Gesamtkonzept eingebettet werden.

Diese Kombination aus klaren Zielen und hoher Gestaltungsfreiheit vor Ort halten wir für den richtigen Weg, um individuelle Förderung wirksam und unbürokratisch umzusetzen.

 

Wir befürworten die Autonomie der Schulen – auch und gerade in der Auswahl ihrer Kooperationspartner. Schulen kennen die individuellen Bedürfnisse ihrer Schülerschaft am besten. Deshalb sollten sie auch selbst entscheiden dürfen, mit welchen Partnern sie zusammenarbeiten wollen – sei es bei der Lernförderung, sozialpädagogischen Maßnahmen oder Elternarbeit. Vorgaben von oben, die Auswahl beschränken oder bürokratische Hürden aufbauen, sind kontraproduktiv und sollten konsequent abgebaut werden.

 

 
 
 
 

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Aus Sicht der SPD wissen Schulleitungen oft am besten, welche Angebote und Programme für ihre Schule und deren Schülerinnen und Schüler vor Ort am besten funktionieren. Denn sie sind der Dreh- und Angelpunkt ihrer Schule und mit zahlreichen und sehr unterschiedlichen Aufgaben betraut. Sie kennen die individuellen Herausforderungen vor Ort und können oft am besten einschätzen, welche Faktoren bei der Weiterentwicklung ihrer Schule eine wichtige Rolle spielen.
So sind es auch unsere Schulleitungen, die in Eigenregie Konzepte entwickeln, die auf individuelle Anforderungen des jeweiligen Schulstandortes und die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen. Personalmanagement und Ressourcensteuerung sollten daher in erheblichem Maße in der Verantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter liegen.
Damit die bereits existierenden Frei- und Entscheidungsräume von den Schulleitungen entsprechend genutzt werden, müssen wir eine neue ‚Ermöglichungskultur‘ etablieren, die den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auf Schulebene das Vertrauen entgegenbringt, damit diese ihre bereits existierenden Freiräume auch gestalten. Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum sind essenzielle Faktoren für erfolgreiche Schulentwicklung, die wir stärken und weiterentwickeln müssen. Mit einer neuen ‚Vertrauenskultur‘ übertragen wir den Schulleitungen noch mehr Verantwortung, die sie im Rahmen von Freiheiten in der Personalentwicklung, der Ressourcenverteilung oder auch der konzeptionellen Aus-gestaltung der Schule einsetzen können. Sie müssen zusätzliche Freiräume zum Ausprobieren und zur Entwicklung von Projekten erhalten.
Schulen sollen mutig sein und sich etwas trauen dürfen. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sollten durch ein jährliches finanzielles Budget gefördert werden. Daher befürworten wir als sozialdemokratische Partei einen großen Entscheidungsspielraum für Schulleitungen unter vorab gemeinsam definierten Rahmenbedingungen.

 

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