Wahlprüfsteine: Landtagswahl in Brandenburg 2024
Frage 1: Das Startchancen-Programm der Bundesregierung soll die Chancen von Schülerinnen und Schülern an Brennpunktschulen verbessern. Welche Hilfen sollten Schulen erhalten, damit sie das Programm umsetzen können?
Wir Freie Demokraten wollen das Aufstiegsversprechen mit neuem Leben füllen und den Zusammenhang zwischen Bildungserfolg und Herkunft endlich aufbrechen. Wir kämpfen dafür, dass jeder Mensch gerechte Startchancen im Leben erhält und begrüßen daher das Startchancen-Programm der FDP-Bundesbildungsministerin. Sofern es Probleme bei der Umsetzung des Programms gibt, sollte das MBJS umfassend beratend zur Seite stehen.
Das Startchancen-Programm ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung von Schulen im Land Brandenburg, die in Hinblick auf die Zusammensetzung ihrer Schülerschaft – insbesondere den Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern – vor größeren Herausforderungen bei der Vermittlung von Basiskompetenzen stehen als andere. Als CDU Brandenburg unterstützen wir alle geeigneten Formate und Initiativen, die darauf abzielen, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Kernunterrichtsfächern Deutsch und Mathematik zu erhöhen und dafür die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Investitionen in die Lernumgebung, Schul-Budgets (in Ergänzung zu den bereits vom Land zur Verfügung gestellten) sowie die Stärkung der die Lehrkräfte unterstützenden multiprofessionellen Teams (insbesondere Angebote der Sozialarbeit an Schulen) können zum Erreichen dieses Ziels beitragen. Dabei wissen die Schulen in der Regel selbst sehr genau, welche konkreten Bedarfe sie haben. Für die Umsetzung des Programms zum neuen Schuljahr 2024/25 bedürfen die ausgewählten Programmschulen nun schnellstmöglich organisatorischer und fördertechnischer Planungs- und Handlungssicherheit. Hierfür braucht es u.a. Ansprechpersonen sowie schnell abrufbare Informationen.
In der Bundesfinanzierung des Startchancen-Programms sind administrative Unterstützungsleistungen enthalten. Die staatlichen Schulämter können entsprechend zusätzliches Personal einstellen. Die Schulen erhalten ein Budget, mit dem sie externe Partner zur Umsetzung des Programms verpflichten können.
Damit das Startchancen-Programm der Bundesregierung erfolgreich umgesetzt werden kann und die Chancen von Schülerinnen und Schülern an Brennpunktschulen verbessert werden, sollten die Schulen umfassende Hilfen und Ressourcen erhalten. Wichtige Unterstützungspunkte sind:
- Zusätzliche finanzielle Mittel: Schulen in sozialen Brennpunkten benötigen mehr finanzielle Ressourcen, um gezielte Fördermaßnahmen, kleinere Klassen und zusätzliche Angebote (wie z. B. Lernförderung oder soziale Projekte) zu finanzieren.
- Mehr Personal: Um individuelle Förderung zu ermöglichen, sollten zusätzliche Lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und pädagogische Fachkräfte eingestellt werden. Auch Multiprofessionelle Teams mit Psychologen und Therapeuten wären hilfreich.
- Fort- und Weiterbildungen: Lehrkräfte und pädagogisches Personal sollten Fortbildungen erhalten, um auf die besonderen Herausforderungen in Brennpunktschulen besser vorbereitet zu sein, z. B. in den Bereichen Umgang mit Vielfalt, Inklusion oder Traumapädagogik.
- Gezielte Unterstützung für Elternarbeit: Viele Kinder aus benachteiligten Familien profitieren von einer besseren Einbindung ihrer Eltern. Schulen sollten bei der Elternarbeit unterstützt werden, etwa durch Dolmetscherdienste, Elterncafés oder aufsuchende Sozialarbeit.
- Ausstattung und Infrastruktur: Schulen benötigen moderne Lernmittel, eine zeitgemäße IT-Ausstattung und funktionale Räumlichkeiten, die auch kreative und praktische Bildungsangebote ermöglichen.
- Vernetzung mit außerschulischen Partnern: Schulen sollten eng mit Jugendhilfeeinrichtungen, Vereinen und kulturellen Institutionen zusammenarbeiten, um ein breites Spektrum an Bildungs- und Freizeitangeboten bereitzustellen.
- Evaluations- und Beratungsstrukturen: Um den Erfolg des Programms zu überprüfen und anzupassen, sollten Schulen wissenschaftliche Begleitung, Beratung und Monitoring erhalten.
Durch diese Maßnahmen kann das Startchancen-Programm gezielt dort wirken, wo es am dringendsten gebraucht wird, und langfristig die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland verbessern.
Notwendig ist v.a. die Gewährleistung optimaler Kommunikationskanäle zwischen den teilnehmenden Schulen und den zuständigen Bildungsbehörden, damit etwaige Umsetzungshindernisse zeitnah und unbürokratisch ausgeräumt sowie Fragen zu beantworten. Hierzu gehört auch Unterstützung der Schulen bei der Kontaktaufnahme und Vernetzung mit geeigneten außerschulischen Kooperationspartnern. Gleichzeitig sollten sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten, die sich bei der praktischen Umsetzung des Programms ergeben, seitens der Schulen angefordert werden können.
Die Linke setzt sich dafür ein, dass die auf Grundlage des durch das Bildungsministerium (MBJS) entwickelten Sozialindex ausgewählten 110 Schulen in Brandenburg bei der Beantragung und Umsetzung des Startchancen-Programms engmaschig durch das Bildungsministerium, die öffentlichen Schulämter sowie die in Brandenburg vorhandenen Beratungsinstitutionen beraten, unterstützt und begleitet werden. Das Bildungsministerium hat unbürokratische Antrags- und Verwendungsnachweisverfahren zugesichert. Das gilt es durch politisches Controlling im zuständigen Bildungsausschuss sicherzustellen, da Schulleitungen bereits jetzt hoch belastet sind. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass zur Umsetzung der Säulen 2 und 3 des Bundesprogramms über den bereits erstellten Katalog möglicher Maßnahmen Empfehlungen für regionale Kooperationspartner / Organisationen der Jugendhilfe und angrenzender Bildungs- und Pädagogikbereiche erstellt werden.
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Das Startchancen-Programm ist eine sinnvolle Ergänzung zum Schulbudget, das in Brandenburg am 1. Februar 2024 gestartet ist. Beide Initiativen basieren auf dem vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport entwickelten Sozialindex, der den sozioökonomischen Hintergrund der Schülerschaft jeder Schule anhand dreier Variablen erfasst: • nach der entsprechend Schülerwohnortgemeinden gewichteten SGB-II Quote, • nach dem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit nicht-deutscher Verkehrssprache (Familiensprache), nach dem Anteil der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf. Förderschulen und berufliche Schulen werden gesondert ausgewählt. Das Startchancen-Programm, initiiert von Bund und Ländern, ist das größte Bildungsförderungsprogramm für benachteiligte Schülerinnen und Schüler in der Geschichte Deutschlands. In Brandenburg investieren sowohl der Bund als auch das Land jeweils etwa 270 Millionen Euro, um den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu sichern. In den kommenden zehn Jahren werden jährlich über 32.000 Schülerinnen und Schüler an 110 allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Brandenburg von diesem Programm profitieren. Dabei wurde eine Verteilung von 60 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (inklusive Förderschulen) und 40 Prozent an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (inklusive beruflicher Schulen) festgelegt. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen, der Weiterentwicklung des Unterstützungssystems schulischer Bildung und der personellen Verstärkung durch multiprofessionelle Teams. Ziel ist es, den starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg zu durchbrechen. Auch wenn Brandenburg hier schon eines der besten Bundesländer ist, gibt es noch viel zu tun. Bis zum Ende der Programmlaufzeit soll die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen-Schulen halbiert werden. Schulische Bildung und die Verbesserung ihrer Rahmenbedingungen sind für die Brandenburg SPD von hoher Priorität. Daher ist es begrüßenswert, dass das Startchancen-Programm am 1. August 2024 mit einer Laufzeit von zehn Jahren gestartet ist.
Frage 2: Der VNN hat ein Startchancen-Netzwerk ins Leben gerufen (https://www.start-chancen-programm.de). Mitglieder sind Nachhilfeschulen, die die Qualitätsstandards des Startchancen-Programms erfüllen. Die Nachhilfeschulen sollen die Startchancen-Schulen gezielt und bedarfsgerecht unterstützen. Würde Ihre Partei es befürworten, wenn professionelle Nachhilfeschulen die öffentlichen Schulen bei der Umsetzung des Startchancen-Programms unterstützen?
Diese Fragen beantworten wir in Zusammenhang mit der nachfolgenden Frage.
Institutionen, die Nachhilfe anbieten, können grundsätzlich sicherlich eine sinnvolle Ergänzung zum schulischen Unterricht sein. Aus diesem Grund sollten von den beteiligten Akteuren vor Ort Möglichkeiten zur Kooperation geprüft werden.
Die Entscheidung darüber, mit welchen externen Partner*innen die ausgewählten Schulen das Startchancen-Programm umsetzen wollen, liegt bei der jeweiligen Schule und muss Bestandteil des diesbezüglichen jeweiligen Schulkonzeptes sein. Für die Kooperation mit externen Partnern kann das den Schulen zur Verfügung stehende Schulbudget genutzt werden. Es ist grundsätzlich begrüßenswert, wenn sich Nachhilfeschulen vernetzen und qualitätsorientiert auf den Weg machen, um als Partner*innen im Rahmen des Startchancen-Programms zur Verfügung zu stehen.
Die Einbindung von professionellen Nachhilfeschulen in die Umsetzung des Startchancen-Programms bietet sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Eine differenzierte Betrachtung ist notwendig, um zu entscheiden, ob eine solche Unterstützung befürwortet werden sollte:
Vorteile:
- Fachliche Expertise: Professionelle Nachhilfeschulen verfügen über erprobte Konzepte zur individuellen Förderung von Schülern, die spezifisch auf Lernlücken eingehen können.
- Entlastung des Lehrpersonals: Durch die Unterstützung könnten Lehrkräfte entlastet werden, insbesondere in Brennpunktschulen, in denen der Förderbedarf oft höher ist. Das Hauptpersonal hätte dadurch mehr Kapazitäten für Unterricht und pädagogische Arbeit.
- Flexibilität und Anpassung: Nachhilfeschulen können gezielt auf spezifische Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingehen und zeitlich flexibel zusätzliche Förderangebote bereitstellen.
- Erweiterung der Bildungsangebote: Professionelle Nachhilfe kann auch als Ergänzung zu bestehenden schulischen Fördermaßnahmen dienen, z. B. durch gezielte Vorbereitung auf Prüfungen oder zusätzliche Lernstrategien.
Herausforderungen:
- Soziale Ungleichheit: Wenn Nachhilfeschulen involviert werden, könnte dies die Abhängigkeit vom privaten Sektor verstärken und Ungleichheiten weiter vertiefen, insbesondere wenn es um die Kosten geht. Die Frage, ob der Zugang für alle Schülerinnen und Schüler wirklich kostenlos und gleichberechtigt ist, muss geklärt werden.
Die Unterstützung durch professionelle Nachhilfeschulen kann in bestimmten Kontexten sinnvoll sein, insbesondere wenn sie gut integriert und für alle Schülerinnen und Schüler zugänglich ist. Allerdings sollte der Fokus darauf liegen, die Schulen selbst langfristig zu stärken und nicht auf kurzfristige externe Lösungen auszuweichen. Eine Beteiligung von Nachhilfeschulen sollte daher klar reguliert, qualitätsgesichert und immer ergänzend zur Stärkung der öffentlichen Bildungseinrichtungen betrachtet werden.
Sofern dieses und weitere Unterstützungsangebote seitens der Schulen gewünscht werden, würden wir dies unterstützen.
Die Linke setzt sich für ein Bildungssystem ein, in dem alle Kinder und Jugendliche lange gemeinsam miteinander lernen können und ohne Leistungs- und Notendruck individuell gefördert werden. Entscheidend für gelingende Bildungsprozesse ist die Entwicklung und Etablierung von multiprofessionellen Teams an allen Schulen in Brandenburg. Deswegen setzen wir uns grundsätzlich dafür ein, dass in Brandenburg ein Konzept, landeseinheitliche Standards und rechtliche Rahmenbedingungen zur Etablierung von multiprofessionellen Teams unter Einbindung von Wissenschaft, Eltern und Praxis entwickelt werden. Im Rahmen dieses Prozesses sollte die Einbindung professioneller Nachhilfeschulen diskutiert und entschieden werden. Ein Kernanliegen unserer Partei ist die Sicherung des freien Zugangs zu Bildung als Menschenrecht für alle junge Menschen, unabhängig von sozialer Stellung, Behinderung oder Zuwanderungsgeschichte. Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen ein Schulsystem, dass gleiche Bildungschancen gewährleistet. Deswegen fordern wir kostenlose Zugänge zu allen Bildungsangeboten. Das muss auch grundsätzlich bei einer Einbindung professioneller Nachhilfeschulen gewährleistet sein.
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Am 1. Februar 2024 ist in Brandenburg das neue Schulbudget für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 gestartet. Schulen erhalten dabei finanzielle Mittel, deren Höhe auf einem zentralen Sozialindex basiert. Diese Mittel können die Schulen innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen frei nutzen. Der Sozialindex berücksichtigt den spezifischen Bedarf jeder Schule. Mit dem Schulbudget können außerunterrichtliche Angebote sowie unterrichtsunterstützende und -ergänzende Maßnahmen finanziert werden. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung der sprachlichen und mathematischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler sowie auf ihrer emotional-sozialen Entwicklung. Im Schuljahr 2023/2024 steht ein Gesamtbudget von rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung, im Schuljahr 2024/2025 sind es 3,6 Millionen Euro. Die SPD Brandenburg plant, das Schulbudget weiter auszubauen. Das Schulbudget ist unbürokratisch und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Schulen. Es bietet zusätzliche personelle und finanzielle Unterstützung basierend auf dem Sozialindex genau den Schulen, die besonderen Bedarf haben. Denn Kinder und Jugendliche sind mehr als nur Schülerinnen und Schüler; soziales Lernen ist eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Bildungsweg.
Frage 3: Die Schulen stehen vor enormen Herausforderungen:
• Es fehlen Lehrkräfte.
• Immer mehr Kindern fehlen Vorläuferfähigkeiten, wenn sie eingeschult werden.
• Die Zahl der Kinder ohne Deutschkenntnisse ist anhaltend hoch.
• Außerdem soll Schule inklusiv sein. Die Schulen brauchen Unterstützung.
Wie sieht Ihre Partei die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und Nachhilfeschulen, um diese Herausforderungen zu bewältigen?
Nachhilfeschulen und-institute können einen wichtigen, ergänzenden Beitrag für die gezielte, individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern leisten. Insofern begrüßen wir entsprechende Kooperationen von professionellen Nachhilfeschulen und öffentlichen Schulen. Die Entscheidung darüber wollen wir im Rahmen der Schulautonomie jedoch dem Fachpersonal vor Ort überlassen.
Die Herausforderungen für das Bildungssystem sowie die Bildungspolitik sind gegenwärtig vielfältig und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Der Lehrkräftemangel, Maßnahmen zur Entlastung von vorhandenen Lehrkräften, die Förderung des Lesens, Schreibens und der mathematischen Fähigkeiten oder auch die Entwicklung des digital gestützten Unterrichts sind hierfür nur einige, wenn auch gewichtige Beispiele. Darüber hinaus gilt es, Kinder im Kindergartenalter für den Übergang in die Schule „fit“ zu machen und bereits hier wichtige Grundlagen zu setzen. Insofern es sinnvolle sozialräumliche Anknüpfungsansätze zwischen Schulen in öffentlicher (aber auch freier) Trägerschaft und professionellen Nachhilfeangeboten gibt, die auf eine Ergänzung und Vertiefung des Unterrichtsgeschehens hinwirken, sollten Bemühungen für eine Kooperation in den Blick genommen werden. Hierbei können ggf. auch die „Schul-Budgets“ eine Rolle spielen.
Jede Schule sollte die Kooperationen mit Partner*innen ihrer Wahl eingehen, die sie als geeignet erachtet, um ihre spezifischen Herausforderungen zu bewältigen. Im Rahmen von multiprofessionellen Teams können diese sehr unterschiedlich sein.
Eine Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und Nachhilfeschulen kann dann sinnvoll sein, wenn sie gut koordiniert ist und einen echten Mehrwert für die Schüler bietet. Wichtig ist, dass diese Kooperationen die öffentliche Bildung nicht schwächen, sondern gezielt dort unterstützen, wo zusätzliche Förderung nötig ist. Voraussetzung ist auch, dass solche Angebote für alle zugänglich und inhaltlich gut abgestimmt sind.
Siehe dazu die entsprechende Antwort in Frage 4 und 5.
Kooperationen können nur eine kurzfristige Maßnahme zur Bewältigung der enormen Herausforderungen im Bildungssystem sein. Die Linke sieht hier die Notwendigkeit, langfristige und strukturelle Lösungen zu finden. Auf Bundesebene fordern wir, Bildung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, den Bildungsföderalismus aufzuheben, mit einem Bildungsrahmen-Gesetz auf Bundesebene mehr Vergleichbarkeit und Standards zwischen den Ländern zu ermöglichen und die Länder mit einem Sondervermögen Bildung zu unterstützen. Wir müssen Schule mittelfristig neu denken und Bildungsqualität als zentrale landespolitische Aufgabe entwickeln. Dafür etablieren wir auf Landesebene einen Bildungsrat, der Empfehlungen und Maßnahmenvorschläge für eine Bildungsreform in Brandenburg diskutiert. Zudem fordern wir eine Ausbildungsoffensive zur Gewinnung neuer Lehrkräfte mit u. a. mit folgenden Maßnahmen: massiver Ausbau der Ausbildungsplätze, Schaffung weiterer dezentraler Ausbildungsorte in ländlichen Regionen, eine praxisorientierte Reform der Lehrkräfteausbildung, attraktive Stipendienangebote für Lehramtsstudierende ab dem ersten Fachsemester, die schnellere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und die Anhebung der Bezahlung der Referendar*innen. Zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung unter besonderer Berücksichtigung der Sprachkompetenz setzen wir unseren bereits vorgelegten Entwurf für ein neues Kitagesetz in Brandenburg sofort um (https://www.linksfraktion-brandenburg.de/kitag/).
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Die Qualität der Schulen hängt vor allem von den Lehrkräften ab. Daher setzt sich die Brandenburg SPD dafür ein, unsere Lehrkräfte bestmöglich an das Land zu binden und sie von nicht-pädagogischen Aufgaben zu entlasten. Wie alle Bundesländer muss auch Brandenburg erhebliche Anstrengungen unternehmen, um genügend neue Lehrkräfte zu gewinnen. Dabei verfolgen wir einen Dreiklang: verstärkte Ausbildung, Qualifizierung für Quer- und Seiteneinsteiger sowie Reaktivierung pensionierter Lehrkräfte. Zudem wird das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) zu einem brandenburgischen Landesinstitut für Schule und Lehrkräftebildung (Libra) umgebaut. Dort werden zukünftig Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote gebündelt. Das schafft Synergien und wird die Unterrichtsqualität spürbar verbessern. Das neue Landesinstitut wird die Angebote zentral steuern und noch mehr Angebote in die Fläche Brandenburgs und damit bedarfsgerecht in die Regionen bringen. Schulen, an denen besonders viele Schülerinnen und Schüler größere Förderbedarfe haben, brauchen intensivere Unterstützung. Hierbei werden wir als SPD Brandenburg anhand sozialer Kennzahlen vorgehen und eine flexiblere Personalzuweisung ermöglichen. Die Inklusion und das gemeinsame Lernen werden wir fortsetzen. Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf sollen gemeinsam in einer Klasse lernen. Weiterhin braucht es für die erfolgreiche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler es eine funktionierende Schulsozialarbeit. Als SPD Brandenburg werden die Schulsozialarbeit am Ort Schule stärken. Unser Ziel ist, dass es an jeder Schule eine Stelle für Schulsozialarbeit gibt. Zu Entwicklung der sogenannten Vorläuferfähigkeiten hat das Land gemeinsam mit der Wissenschaft den integrativen und umfassenden „Bildungsplan – die erweiterten Grundsätze elementarer Bildung“ erstellt. Damit werden Fachkräften in Kita und Kindertagesbetreuung Leitlinien an die Hand gegeben. Es geht um ein kindorientiertes, pädagogisches Handeln in den wichtigsten Alltagssituationen. Der Bildungsplan greift den Stand der Wissenschaft auf und verbindet ihn mit der Erfahrung aus der Praxis. Damit wird die Qualität von Bildung schon ab der frühen Kindheit unterstützt.
Frage 4: Würde sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Förderung im Nachmittagsbereich an professionelle Nachhilfeschulen ausgelagert wird?
Die Entscheidung darüber wollen wir im Rahmen der Schulautonomie dem Fachpersonal vor Ort überlassen.
Gegenwärtig bestehen verschiedene Möglichkeiten einer Nachmittagsbetreuung bzw. – förderung, die sich u.a. durch den Ausbau des Ganztagssystems zukünftig noch weiter entwickeln werden. Vor diesem Hintergrund werden wir in Hinblick auf Nachhilfeformate auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern in den Blick nehmen und auf Anwendbarkeit in Brandenburg prüfen.
Schulische Bildung ist ein öffentlicher Auftrag und sollte zunächst von öffentlichen Schulen bzw. von staatlich anerkannten Schulen in Freier Trägerschaft erfüllt werden. Dazu gehört auch der Bildungsauftrag im Ganztag. Es steht den Schulen allerdings frei, sich im Rahmen des Ganztagsbetriebs Kooperationspartner zu suchen. Darüber sollte die jeweilige Schule mit ihren Gremien entscheiden.
Das Auslagern der Förderung in den Nachmittagsbereich an professionelle Nachhilfeschulen hat sowohl potenzielle Vorteile als auch kritische Aspekte, die sorgfältig abgewogen werden müssen.
Vorteile:
- Spezialisierte Förderung: Nachhilfeschulen sind oft auf individuelle Lernförderung spezialisiert. Sie können gezielt auf Lernschwierigkeiten eingehen und spezifische Defizite der Schülerinnen und Schüler abbauen.
- Entlastung der Lehrkräfte: Die Auslagerung kann das schulische Personal entlasten, da die individuelle Förderung nicht mehr ausschließlich von Lehrkräften gestemmt werden muss. Dies gibt den Schulen mehr Spielraum, sich auf den regulären Unterricht und andere schulische Aufgaben zu konzentrieren.
- Flexibilität und Vielfalt: Nachhilfeschulen können flexible und vielseitige Lernangebote im Nachmittagsbereich bereitstellen, die sowohl inhaltlich als auch methodisch über das hinausgehen, was an öffentlichen Schulen möglich ist.
Kritische Aspekte:
- Ungleichheit im Zugang: Wenn die Förderung ausgelagert wird, besteht die Gefahr, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichmäßig von diesen Angeboten profitieren. Einige könnten durch lange Anfahrtswege, zusätzliche Kosten oder zeitliche Konflikte benachteiligt werden.
- Qualitätskontrolle und pädagogische Kohärenz: Die Auslagerung könnte dazu führen, dass die Förderangebote nicht immer mit den pädagogischen Zielen und Inhalten des regulären Schulunterrichts übereinstimmen. Eine enge Abstimmung zwischen Schule und Nachhilfeinstitution wäre notwendig, um Widersprüche zu vermeiden.
- Soziale Trennung: Wenn die Förderung in den Nachmittagsbereich ausgelagert wird, könnte es dazu führen, dass einige Kinder ausgegrenzt werden. Dies betrifft vor allem Schülerinnen und Schüler, die aufgrund sozialer oder familiärer Umstände nicht an den Nachmittagsangeboten teilnehmen können.
Einer flächendeckenden Auslagerung der Förderung im Nachmittagsbereich stehen wir skeptisch gegenüber. Nachhilfeschulen können aber einen wertvollen Beitrag leisten. Daher sollte die Zusammenarbeit zwischen Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern, darunter auch professionelle Nachhilfeschulen, dringend initiiert bzw. ausgebaut werden. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 5.
Die Linke setzt sich in Brandenburg massiv für eine flächendeckende Ganztagsförderung als qualitativ hochwertige ganztägige Erziehung, Bildung und Betreuung ein, die für alle Kinder und Jugendlichen inklusiv und kostenlos zugänglich ist. Unser Maßstab für die Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung sind die Rechte der Kinder auf Beteiligung, Bildung, Freizeit, Gesundheit sowie Teilhabe an kulturellem und künstlerischem Leben. Eine bedarfsgerechte Ausgestaltung einer rhythmisierten Ganztagsförderung kann nur durch die Etablierung von multiprofessionellen Teams sowie über die Verzahnung von Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung gelingen. Ziele und Aufgaben der Ganztagsförderung sowie Mindeststandards im Hinblick auf die Personal- und Sachausstattung, die Räumlichkeiten und die Strukturen der Zusammenarbeit werden wir in einem verbindlichen Qualitätsrahmen festlegen und folgend mittels Landesgesetz oder Rechtsverordnung die notwendigen Rahmenbedingungen definieren und verankern. Vor diesem Hintergrund können wir eine Auslagerung der Förderung im Nachmittagsbereich an professionelle Nachhilfeschulen nicht unterstützen. Unterstützen werden wir eine Einbindung von Nachhilfeschulen in die Ganztagsförderung auf Grundlage eines landeseinheitlichen Qualitätsrahmens.
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Im Rahmen des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder werden erste Überlegungen angestellt, den Schulen deutlich mehr Flexibilität zu ermöglichen, um Angebote von Drittanbietern wie Vereinen, Verbänden und geeigneten weiteren Akteuren zu integrieren. Ziel ist es, die Schulen zu öffnen, um diese Angebote hereinzuholen, nicht sie auszulagern.
Frage 5: Bei Bildungsstudien schneidet Deutschland oft schlecht ab. Vor allem der Rückgang der Lesekompetenz ist signifikant. Das ist dramatisch, weil Lesen eine Basiskompetenz ist. Der VNN hat daher schon vor einigen Jahren gemeinsam mit dem Bundesverband Leseförderung das Projekt „Ferienzeit und Leseglück“ ins Leben gerufen. Dabei können Drittklässler:innen in den Ferien kostenlos an Lesefördermaßnahmen teilnehmen. Das Projekt wird auch von Verlagen durch Buchspenden unterstützt. Was wird Ihre Partei tun, um die Lesekompetenz der Grundschüler:innen zu verbessern?
Sprach- und Lesekompetenzen sind ein neuralgischer Punkt in unserem Bildungssystem, der nicht länger vernachlässigt werden darf. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass jedes Kind die Unterstützung bekommt, die es benötigt, um erfolgreich zu sein. Dazu gehören sowohl außerunterrichtliche Angebote als auch spezielle Förderstunden während des Schulalltags. Es ist entscheidend, dass wir früh und gezielt ansetzen. Sprachförderung muss schon in den Kitas gestärkt werden. Dazu gehört eine engere Verzahnung von frühkindlicher und schulischer Förderung. Auch müssen die Lehrkräfte in den Schulen besser unterstützt werden und sich fortbilden können, damit sie den Herausforderungen im Umgang mit sprachlicher Vielfalt gewachsen sind.
Um die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich zu stärken, setzen wir uns u.a. für eine stärkere Konzentration auf die Ausbildung der Grundfertigkeiten, für eine „Lesen-Schreiben-Rechnen-Garantie“ zum Abschluss der 4. Klasse (wenn nötig durch zusätzliche Förderstunden für Kinder mit Problemen beim Lesen, Schreiben und Rechnen), einen noch deutlicheren Schwerpunkt (neben dem Fach Mathematik) auf das Fach Deutsch in der Stundentafel sowie ein verpflichtendes Einführen des „Lesebandes“ in allen Grundschulen ein.
Die Gründe für das schlechte Abschneiden der Brandenburger Schüler*innen in den Kernkompetenzen Lesen, Rechnen und Schreiben sind vielschichtig und werden von uns systematisch angegangen. Problematisch ist die zu frühe Aufteilung der Kinder auf verschiedene Schulformen, was weniger bildungsaffine Familien dauerhaft benachteiligt. Wir setzen uns für längeres gemeinsames Lernen und mehr individuelle Förderung für jedes Kind ein. Mit Fortbildungen, Konzepten und Förderungen wollen wir Schulen und ihre Teams bei der Entwicklung des Ganztags unterstützen. Jede Lehrkraft sollte im reichhaltigen Portfolio der Lehr- und Lernmethoden zur Vermittlung von Basiskompetenzen diejenige wählen, die sie für die Kinder als passend erachtet. Dafür braucht es ein gutes Fortbildungsangebot. Qualität und Erfolge von Fortbildungen und Bildungsmaßnahmen sollen stärker überprüft und Lehrkräften mehr Angebote zur Selbstevaluation und Supervision gemacht werden.
Die Lesekompetenz von Grundschüler zu verbessern, ist entscheidend für ihren späteren Bildungserfolg.
Frühe Leseförderung
- Vielfältige Leseangebote: Schon in der frühen Kindheit sollten Kinder Zugang zu Büchern und altersgerechten Texten haben. Vielfältige Lesematerialien – Bilderbücher, Comics, Hörbücher – wecken Interesse und Leselust.
Lesen im Unterricht fest verankern
- Lesezeiten einrichten: Regelmäßige, feste Lesezeiten im Stundenplan (z. B. eine tägliche „Leseviertelstunde“)
Motivierende Lesekultur schaffen
- Lesewettbewerbe und Projekte: Lesewettbewerbe, Lesenächte oder Buchvorstellungen möchten wir stärker fördern
Eine ganzheitliche Strategie sehen wir BVB / FREIE WÄHLER, die sowohl Schule als auch Familie einbezieht, ist entscheidend für den nachhaltigen Aufbau von Lesekompetenzen. Frühzeitige Förderung, individualisierte Unterstützung und die Schaffung einer motivierenden Lesekultur sind dabei zentrale Erfolgsfaktoren.
Zunächst begrüßen wir jedwede private und gesellschaftliche Initiative, welche die Förderung der grundlegenden Fähig- und Fertigkeiten von Kindern zum Ziel hat. Wir werden derartige Initiativen nach Kräften unterstützen und dazu beitragen, deren Bekanntheitsgrad an den Schulen und in den Familien zu erhöhen. Spätestens mit dem katastrophalen Abschneiden Brandenburger Viertklässler im IQB-Bildungstrend 2021 trat die Dysfunktionalität des Schul- und Bildungssystems offen zutage. Die Gründe hierfür sind vielfältig, in ihrer Gesamtheit unserer Ansicht nach aber auf eine jahrzehntelange, völlig gescheiterte Bildungspolitik zurückzuführen und damit weitestgehend hausgemacht.
Da sich der Negativtrend weiter fortsetzt, bedarf es einer völligen Neuausrichtung der Bildungspolitik. Teil davon sind Maßnahmen, durch die sichergestellt ist, dass jedes Kind am Ende der vierten Jahrgangsstufe wenigstens die Mindeststandards im Lesen, Schreiben und Rechnen erreicht. Hierzu gehört/gehören u.a.
1. die engere Verzahnung von frühkindlicher und schulischer Bildung. In den letzten beiden Kindergartenjahren vor der Einschulung soll daher ein allgemeinverbindlicher Bildungsplan mit einheitlichen Bildungsstandards eingeführt werden. Ziel ist es, altersangemessen und systematisch diejenigen grundlegenden Fähig- und Fertigkeiten anzubahnen, die in der Grundschule vermittelt werden. Dazu zählt insbesondere der (Hand-)Schriftspracherwerb durch das gezielte Heranführen und Einüben fein-, grafo- und schreibmotorischer Fertigkeiten. Dadurch wird der Übergang vom Kindergarten in die Schule erleichtert und bietet den Grundschullehrern die Möglichkeit, an vorhandene Kompetenzen optimal anknüpfen zu können.
2. Umschichtungen in der Kontingentstundentafel, um die Stundenanteile in den Kernfächern Deutsch und Mathematik zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der massiven Defizite eines wachsenden Teils der Schüler im Lesen, Schreiben und Rechnen schlagen wir vor, den Fremdsprachenunterricht in den Doppeljahrgangsstufen 1/2 sowie 3/4 zu streichen. Die hierbei freigewordenen Stunden können im Fach Deutsch u.a. dafür genutzt werden, den im OECD- und EU-Vergleich äußerst geringen Umfang lesebezogener Aktivitäten an den Grundschulen pro Schultag und -woche deutlich zu erhöhen. Ebenfalls ist das bereits eingeführte, bislang aber auf Freiwilligkeit beruhende Leseband verpflichtend zu machen.
3. ein Umdenken bei und eine gründliche Auseinandersetzung mit den Risiken beim Einsatz digitaler Lernwerkzeuge auf den Lernerfolg und die kindliche Entwicklung. Während die Digitalisierung der Brandenburger Schulen forciert wird, wickeln ehemalige digitale Vorreiter, wie Schweden und Dänemark, diese wieder ab. Auslöser hierfür war v.a. die Denkschrift des renommierten Stockholmer Karolinska-Institutet von August 2023, wonach die schulische Verwendung digitaler Lernmittel in der Primarstufe u.a. zu einer deutlichen Reduzierung des Wortschatzes, zu einer verzögerten Sprachentwicklung und zur Verlangsamung des Leseprozesses führt sowie schwerwiegende, teils irreversible Auswirkungen auf die psychosoziale Gesundheit von Kindern und auf deren motorische Entwicklung mit sich bringt. Wir erwarten, dass diese und weitere einschlägigen Forschungsergebnisse zur Kenntnis genommen und zum Wohle der Kinder Konsequenzen gezogen werden. Grundschulen sollen und müssen bis zum Ende der vierten Jahrgangsstufe digitalfreie Oasen sein.
4. die systematische und gezielte Leseförderung im Rahmen des Ganztags und der Nachmittagsbetreuung. Hierfür sollen die Schulen und Horte verstärkt mit außerschulischen Kooperationspartnern zusammenarbeiten können.
5. ein flächendeckendes Genderverbot in den Bildungseinrichtungen des Landes Brandenburg. Der uneinheitliche Gebrauch „geschlechtergerechter“ Sprache mittels Sonderzeichen erschwert das regelkonforme Erlernen der deutschen Muttersprache in Wort und Schrift und stellt daher insbesondere für Grundschüler, Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen sowie für Schüler mit Migrationshintergrund ein unnötiges Lernhindernis dar.
6. die Einführung des Prinzips „Deutsch vor Regelbeschulung“. Geflüchtete Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sollen nicht in schulische Regelklassen bzw. -kursen eingegliedert werden dürfen, solange sie nicht über nachweisbar hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen, die es ihnen ermöglichen, dem Unterricht mühelos und ohne weitergehende umfangreiche Sprachfördermaßnahmen folgen zu können. Die bisherige Praxis der möglichst raschen Eingliederung in Regelklassen überfordert die Schulen und senkt nachweisbar das Bildungsniveau aller Kinder. Deshalb bedarf es zunächst einer gezielten Deutschförderung in entsprechenden Spezialklassen. Auch hierbei können professionelle Nachhilfeschulen einen wertvollen Beitrag leisten.
7. die in allen Phasen der Lehrerbildung vermittelten methodisch-didaktischen sowie pädagogischen Inhalte auf den Prüfstand zu stellen und die Lehrinhalte anzupassen. Gerade mit Blick auf die Didaktik und Methodik bei der Vermittlung der grundlegenden Kulturtechniken muss wieder maßgebend sein, ob die Vermittlungstechniken den Lernerfolg des Schülers begünstigen oder aber nicht vielmehr erschweren. Statt weiterhin auf vermeintlich innovative oder moderne Ansätze zu setzen, sollten insbesondere an Grundschulen nur diejenigen Unterrichtsmethoden zur Anwendung kommen, die sich bereits in der Vergangenheit in der Praxis tatsächlich und nachweislich bewährt haben.
8. die Rückbesinnung auf das Leistungsprinzip. Kinder wollen lernen. Deshalb müssen Fleiß und Leistungsbereitschaft wieder gefördert werden. Diese Eigenschaften lassen sich unabhängig von der sozialen Herkunft fördern und sichern die Bildungs- und Aufstiegschancen eines jeden Kindes. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ muss deshalb wieder ins Zentrum des Lehr-Lern-Prozesses rücken.
9. praktikable und wirksame Lösungen für den massiven Mangel an hervorragenden, grundständig ausgebildeten Lehrern, insbesondere im Primarbereich, damit die didaktisch-methodisch fundierte und effektive Vermittlung der grundlegenden Kulturtechniken garantiert ist. Für dieses Ziel ist es unumgänglich • die Arbeits- und Rahmenbedingungen im Lehrerberuf endlich zu verbessern. Nur so können neue Lehrer gewonnen und erfahrene Lehrer gesund und motiviert im Schuldienst gehalten werden. • eine Deckelung des Seiteneinsteigerquote an der Gesamtlehrerschaft einer Schule, insbesondere im Primarbereich. Während der Seiteneinsteigeranteil im Berliner Speckgürtel nur neun Prozent beträgt, sind es in den berlinfernen, ländlichen Gebieten knapp 24 Prozent. Die Bildungschancen eines Kindes dürfen nicht vom Wohnort abhängig sein. Es muss sichergestellt sein, dass der Deutschunterricht ausschließlich von grundständig ausgebildeten Grundschullehrern durchgeführt wird.
10. die Stärkung des Förderschulsystems und eine realistische schulische Inklusion mit Maß und Ziel. Jedes Kind soll in Brandenburg mit seinem Talent und seinen Begabungen optimal gefördert werden können. Das Primat einer gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Regelschulen ungeachtet der desolaten Lage des Bildungssystems überfordert Schulen und Lehrpersonal. Dies geht zulasten aller Schüler – zumal seit Jahrzehnten die für das gemeinsame Lernen notwendige Grundausstattung an Finanzen, Personal, Räumlichkeiten und Ausstattung nicht bereitgestellt wurde. Daher braucht es ein belastbares Förderschulnetz, in dem die betroffenen Kinder optimal gefördert werden können.
11. dem Thema Bildung umfassend und uneingeschränkt Priorität einzuräumen und ihre Bedeutung im öffentlichen Bewusstsein zu verankern. Gute Bildung sichert nicht nur die individuellen Lebenschancen eines Kindes, sondern ist grundlegend für die Zukunft des Landes und unser aller Wohlstand.
Wesentliche Grundlagen der Lese- und Schreibkompetenz von Grundschüler*innen müssen in Form einer qualitativ hochwertigen Sprachförderung bereits in der frühkindlichen Bildung gelegt werden. Deswegen setzt sich die Linke in Brandenburg dafür ein, dass mit der sofortigen Umsetzung eines neuen Kitagesetzes die personellen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden können, dass die alltagsintegrierte Sprachförderung mit Start des Besuchs einer Kindertageseinrichtung bereits im Krippenbereich beginnen und kontinuierlich fortgesetzt werden kann. Wir setzen uns zudem dafür ein, die Sprachförderung als Schwerpunkt der Erzieher*innenausbildung auszubauen. In den Studiengängen des Grundschullehramts müssen inhaltliche und didaktische Aspekte zur Beförderung von Lese- und Schreibkompetenzen fächerübergreifend vermittelt werden. Ergänzende Projekte zur Beförderung von Lesekompetenz unterstützen wir.
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Wir als Brandenburg SPD nehmen die Förderung sprachlicher und mathematischer Kompetenzen an Grundschulen besonders in den Fokus und werden den Unterricht in diesen Fächern verstärken. Begleitend zum Leseband führen wir auch das Rechenband ein. Die Fortbildungsangebote für Lehrkräfte richten wir gezielt danach aus.
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