Wahlprüfsteine: Landtagswahl in Thüringen 2024
Frage 1: Das Startchancen-Programm der Bundesregierung soll die Chancen von Schülerinnen und Schülern an Brennpunktschulen verbessern. Welche Hilfen sollten Schulen erhalten, damit sie das Programm umsetzen können?
Brennpunktschulen brauchen in erster Linie eine gute personelle Ausstattung, die ca. 120 % des Personalbedarfs von anderen Schulen ausmacht. Es braucht kleinere Lerngruppen, um individuell mit den Schülern zu arbeiten. Schüler mit emotional-sozialen Problemen brauchen einen geschützten Lernraum. Für die gezielte Förderung von Schülern wird ein Budget an Anrechnungsstunden benötigt, die durch das Lehrerpersonal abgedeckt werden müssen. Die sächliche Ausstattung der Schulen sollte von der Raumkapazität, der technischen Ausstattung und den benötigten Lernmitteln diesen Bedürfnissen genügen. Notwendige Veränderungen sollten zügig und so unbürokratisch wie möglich in die Praxis umgesetzt werden.
Das Startchancen-Programm, das von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt wird, ist eine große Errungenschaft. Noch nie wurde so viel Geld vom Bund in die Unterstützung von Schulen in Problemlagen gegeben. Das Programm bietet Schulen Unterstützung in drei Programmsäulen: Investitionen für klimagerechte und barrierefreie, moderne Lernorte; ein sogenanntes Chancenbudget für Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie Mittel um zusätzliches Personal zur Schaffung multiprofessioneller Teams aus Sozialpädagog*innen, Schulsozialarbeiter*innen oder pädagogischen Fachkräften anderer Disziplinen anzustellen.
Die Umsetzung des Startchancen-Programms erfordert erhebliche personelle Ressourcen auf der Ebene der Schulbegleitung und der Gesamtadministration. Der Maßstab für eine gelingende Programmumsetzung muss daher sein, dass für jede Schule ein spürbarer Gewinn entsteht und die Schulleitung nicht überfordert wird. Um dies zu gewährleisten, ist es notwendig, dass innerhalb der teilnehmenden Schulen ausreichend Schulverwaltungsassistenzen zur Unterstützung der Schulleitungen bei der Realisierung der Programmteile vorhanden sind.
Antwort auf Frage 1-4 Bildung und Erziehung sind die unentbehrlichen Grundlagen für die Entfaltung einer individuellen Persönlichkeit und die Bedingung für ein freies und selbstbestimmtes Leben. Nie fielen so viele Unterrichtsstunden aus wie heutzutage. Immer weniger Schüler besitzen die für die Beschulung in der Klassengemeinschaft notwendige Gruppenfähigkeit. Immer mehr Schüler, die über keine oder nur geringe Deutschkenntnisse verfügen, besuchen unsere Schulen. Eine kopflose Inklusionspolitik überfordert unsere Lehrer. All dies sind Ursachen für die momentane Situation an unseren Schulen. Das Startchancen-Programm versucht die Symptome dieser verfehlten Bildungspolitik zu lindern. Wir als AfD möchten hingegen die Ursachen angehen, verhindern, dass solche Brennpunktschulen überhaupt erst entstehen und wieder zu Verhältnissen finden, die ein gutes Lernen ermöglichen. Eine der Hauptursachen für die Entstehung von Brennpunktschulen ist der Versuch, Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse in den regulären Unterricht zu integrieren. Dies überfordert die Lehrer, verhindert die Bildung einer Klassengemeinschaft und hemmt die Lernerfolge aller Kinder in der Klasse. Da der reguläre Unterricht nicht der richtige Ort ist, um ausländischen Kindern ausreichende Deutschkenntnisse zu vermitteln, wollen wir Vorschaltklassen und eine verbindliche Leistungsüberprüfung einrichten. Nur wer über die sprachliche Befähigung verfügt, soll in einer regulären Schulklasse oder in einer Berufsschule beschult werden. Weiterhin muss Wahlprüfstein VNN – Bundesverband Nachhilfe zur Landtagswahl 2024 und Nachmittagsschulen e. V. 2 die Altersstruktur in den Klassen der Grund- und Sekundarschulen beachtet werden. Für die Beschulung der ausländischen Kinder in entsprechenden Vorschaltklassen zum Erlernen der deutschen Sprache bzw. für schulbegleitende Sprachkurse können die Nachhilfeschulen einen wichtigen Beitrag leisten. Zusätzlich zur angespannten Personalsituation an unseren Schulen führt die derzeitige Inklusionspolitik zu einer weiteren Belastung unseres Schulsystems. Die Thüringer AfD steht für eine Inklusion mit Augenmaß. Die kopflose Inklusion, wie sie mit dem derzeitigen Schulgesetz forciert wird, ist ein Irrweg, der auf Kosten von Schülern, Lehrern und Eltern beschritten wird. Für uns steht das Wohl der Kinder auch hier im Vordergrund. Daraus folgt, dass Eltern ein Recht auf Beschulung ihres Kindes in einer Förderschule haben müssen. Wir wollen für jedes Kind, das aufgrund einer Behinderung Lernschwierigkeiten hat, eine angemessene Förderung sicherstellen. Die notwendigen Voraussetzungen dafür – medizinische Versorgung, technische Hilfsmöglichkeiten, Betreuung durch spezifisch ausgebildete Lehrer und bedarfsgerechte Rückzugsmöglichkeiten – sind in Förderschulen grundsätzlich vorhanden. Förderschulen bieten einen bewährten Rahmen für erfolgreiches Lernen und eine gute Vorbereitung auf das gesellschaftliche und berufliche Leben von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wir setzen uns dafür ein, dass Förderschulen in ganz Thüringen erhalten bleiben und auf kurzen Wegen erreicht werden können. Wesentlich für die derzeitigen Probleme im Bildungsbereich ist sodann der Lehrermangel. Abgesehen von einer verfehlten Personalpolitik früherer Landesregierungen besteht eine Ursache für den Lehrermangel in der sinkenden Attraktivität des Berufs. Zwar wird seit einigen Jahren darauf gesetzt, durch bessere Bezahlung und durch Verbeamtung mehr Bewerber zu gewinnen. Das reicht aber bei Weitem nicht aus. Es geht darum, die Lehrer zu entlasten, anstatt sie mit immer neuen Aufgaben zu belasten. Die Vermehrung bürokratischer Pflichten, die Beschulung von Kindern ohne ausreichende Deutschkenntnisse oder von solchen mit vielfältigem Förderbedarf zehren an den Kräften und stehen der Erreichung der Unterrichtsziele im Wege. Flächendeckend sollen Schulverwaltungsassistenten die Lehrer von bürokratischen Routineaufgaben entlasten. Die Forderung der Thüringer AfD, Lehrern, die bereit sind, im ländlichen Raum eine Tätigkeit aufzunehmen oder Mangelfächer zu unterrichten, eine Zulage zu zahlen, wurde inzwischen aufgegriffen und wird realisiert. Doch es bleibt noch viel zu tun. Der Bewerbungsprozess für Lehrer muss weiter gestrafft werden, auch damit Thüringer Bewerber nicht in andere Bundesländer abwandern. Wahlprüfstein VNN – Bundesverband Nachhilfe zur Landtagswahl 2024 und Nachmittagsschulen e. V. 3 Erforderlich sind eine Ausweitung des Studienplatzangebotes für das Lehramtsstudium in Thüringen sowie eine „Landeskinderquote“. Zudem sollte es ein Stipendium für solche Studenten geben, die sich verpflichten, für eine längere Zeit in einer zugewiesenen Thüringer Schule zu unterrichten. Die Thüringer AfD setzt sich für die Gründung einer Pädagogischen Hochschule für die Lehreraus- und -weiterbildung für Grund- und Regelschullehrer in Thüringen ein. Eine Pädagogische Hochschule bietet die Möglichkeit, Theorie und Praxis geeigneter zu verknüpfen und ein Studienangebot zu schaffen, das die angehenden Lehrer besser auf den schulischen Alltag vorbereitet. Zudem kann sie als zentraler Ort für die Qualifizierung von Seiteneinsteigern, die Ausbildung von Berufsschullehrern und die Fort- und Weiterbildung von Erziehern zu Grundschullehrern dienen. Seiteneinsteiger können für die Absicherung des Unterrichts an weiterführenden Schulen eingestellt werden. Die Förderung entsprechender Weiterbildungsstudiengänge ist hierfür eine wichtige Voraussetzung. Horterzieher sollen die Möglichkeit bekommen, bereits im Rahmen der Erzieherausbildung oder durch ein berufsbegleitendes Aufbaustudium die Lehrbefähigung für maximal zwei Unterrichtsfächer (außer in den Schwerpunktfächern Deutsch und Mathematik) im Grundschulbereich zu erlangen. Mit all diesen Maßnahmen möchte die AfD Thüringen das Bildungssystem wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Das Startchancen-Programm kann kurzfristig genutzt werden, um die schlimmsten Folgen der verfehlten Bildungspolitik der letzten Jahre zu lindern und natürlich sollen die öffentlichen Schulen die Möglichkeit haben, auch mit den Nachhilfeschulen zusammenzuarbeiten. Perspektivisch müssen aber die Ursachen für die Probleme gelöst und nicht nur die Symptome bekämpft werden. Die Nachhilfeschulen können dabei eine gute Ergänzung zum öffentlichen Schulsystem darstellen.
Die Auswahl der Schulen obliegt den Ländern, in Abstimmung mit dem Bund. Die ausgewählten Schulen werden beim Einsatz der Mittel durch das jeweils zuständige Schulamt sowie durch eine eigens geschaffene Arbeitsgruppe beim TMBJS beraten. 100 Schulen wurden in Thüringen ausgewählt, drei Kriterien: Zahl der Kinder mit Förderbedarf, Armutsquote im Umfeld, Migrationsanteil. Einbezogen werden berufsbildende Schulen, Regelschulen und Grundschulen. Das sind über 33.000 Schülerinnen und Schüler. In den nächsten 10 Jahren ist die Finanzierung gesichert – es ist einmalig, dass der Bund so lange so zuverlässig fördern will. 23 Millionen kommen jedes Jahr jeweils vom Land und vom Bund. 3 Verwendungszwecke: a) bauliche und technische Ausstattung b) Chancen-Budget (flexibles Geld für Unterstützungsmaßnahmen für Schüler außerhalb des Schulbudgets), c) zusätzliche personelle Unterstützung: pädagogische Assistenzen, Verwaltungsassistenzen, Schulberater an den Schulämtern und weitere Akteure. Das TMBJS erarbeitet zur Umsetzung eine Zielvereinbarung mit den Schulen. Diese definieren, welche Parameter in drei Jahren, fünf Jahren, sieben Jahren und 10 Jahren erreicht werden sollen. Eine Handreichung mit weiteren Informationen befindet sich auf dem Portal des Ministeriums.
Wir Freien Demokraten begrüßen, dass mit dem Startchancenprogramm ein wesentliches Ziel der FDP zur Bundestagswahl 2021 auf Bundesebene umgesetzt wird. Wir wollen die guten finanziellen und strukturellen Bedingungen, die bundesseitig geschaffen wurden, länderseitig bestmöglich nutzen und ergänzen. Gerade an den ausgewählten Schulen mit besonderen Herausforderungen ist eine Begleitung des Programms durch den Freistaat dringend notwendig, etwa durch zusätzlich Verwaltungskräfte oder Programmmanager vor Ort. Wir wollen insbesondere dafür sorgen, dass die Ausrichtung von Maßnahmen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung im Rahmen der Bewirtschaftung des Chancenbudgets (Fördersäule II) landesrechtlich möglichst unbürokratisch gestaltet wird, damit das Ziel der Stärkung der schulischen Eigenverantwortung zur Verbesserung der zielgerichteten Förderung erreicht wird. Insbesondere dort, wo bei Maßnahmen externe Akteure im Rahmen der mit den Schulen zusammenarbeiten braucht es reibungslose Abläufe bei der Beantragung und Auszahlung der Mittel. Hier wollen wir auch Lehren aus den Fehlern und Versäumnissen der derzeitigen Landesregierung beim Corona- Aufholprogramm „Stärken-Unterstützen-Abholen“ ziehen. Strukturen, die sich im Startchancenprogramm bewähren, etwa im Bereich der freien Budgetbewirtschaftung oder der Zusammenarbeit mit externen Bildungsakteuren wollen wir landesweit im gesamten Schulsystem einführen.
Innerhalb der Regierungskoalition hat sich die SPD erfolgreich für folgendes Vorgehen stark gemacht: In Thüringen bilden die ausgewählten Startchancen-Schulen regionale Gruppen aus drei bis fünf Schulen, um den Austausch erfolgreicher Ansätze und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Zusam-menarbeit der Schulen ermöglicht es, den Schulen Unterstützung für die Programmumsetzung zur Verfügung zu stellen, Ressourcen effektiver zu nutzen und Synergien zu schaffen. Jede Startchancen-Schulgruppe wird dabei von einem interdisziplinären Team begleitet.
Frage 2: Der VNN hat ein Startchancen-Netzwerk ins Leben gerufen (https://www.start-chancen-programm.de). Mitglieder sind Nachhilfeschulen, die die Qualitätsstandards des Startchancen-Programms erfüllen. Die Nachhilfeschulen sollen die Startchancen-Schulen gezielt und bedarfsgerecht unterstützen. Würde Ihre Partei es befürworten, wenn professionelle Nachhilfeschulen die öffentlichen Schulen bei der Umsetzung des Startchancen-Programms unterstützen?
Die Schule sollten ein finanzielles Budget zur Verfügung bekommen, um zusätzliche Fördermöglichkeiten durch professionelle Lehrkräfte in der Schule bedarfsgerecht finanzieren zu können. Das können auch Lehrkräfte aus Nachhilfeschulen sein. Prinzipiell haben nicht nur Brennpunktschulen diesen Bedarf, sondern jede Schule. Insofern ist das Bundesprogramm ein Schritt in die richtige Richtung, erreicht aber nur einen kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler.
Wir begrüßen die Zusammenarbeit von Schulen mit außerschulischen Akteur*innen, insbesonere, wenn es der Qualitätsentwicklung dient. In der Säule II des Startchancenprogramms, dem sogenannten Chancenbudget, sind Maßnahmen in Kooperation mit Akteur*innen aus dem Sozialraum oder lokalen Unterstützersystem der Schulen möglich. Über die Auswahl der Kooperationspartner*innen bzw. die konkreten Maßnahmen entscheiden die Startchancenschulen je nach Bedarfslage vor Ort. Dies entspricht auch dem Ansatz der eigenverantwortlichen Schulen, den wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Thüringen seit langem fordern und mit einem Sofortprogramm „Eigenständige Schule 2035“ nach der Wahl ausbauen wollen.
Wir schätzen die Expertise und das Engagement professioneller Nachhilfeschulen sehr und würden in der Zusammenarbeit mit teilnehmenden Schulen eine wertvolle Möglichkeit sehen, das Startchancen-Programm erfolgreich umzusetzen. Gemeinsam könnte damit gezielt die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern verbessert und damit die Bildungschancen aller Kinder weiter gestärkt werden.
Siehe Antwort 1.
Zunächst einmal sollen durch die Mittel des Startchancen- Programms die Schulen selbst befähigt werden, auf die besonderen Herausforderungen der Zeit zu antworten und diese zu bearbeiten. Eine Unterstützung durch Nachhilfeschulen kann im Einzelfall sinnvoll sein.
Wir Freie Demokraten wollen jeder und jedem, der sich motiviert für unser Bildungssystem einsetzt, einen Weg anbieten, die Schulen zu unterstützten. Wir begrüßen es deshalb, wenn sich einzelne Verbände wie der Ihre bereits auf den Weg gemacht haben, Schulen möglichst niedrigschwellige Angebote für Kooperationen im Rahmen des Chancenbudgets zu machen. Wir wollen das Engagement von Akteuren rund um die Schule dadurch erleichtern, dass wir die institutionellen Rahmenbedingungen so bürokratiearm wie möglich gestalten. Dazu wollen wir über Budgets selbst zu bewirtschaften. Dies soll auch als Grundlage für die Budgetierung im Startchancenprogramm dienen und den Weg für z.B. engere Kooperationen zwischen einzelnen, eigenverantwortlichen, Schulen und externen Akteuren ermöglichen.
Die Thüringer Schulen verfügen über ein Schulbudget. In dessen Rahmen können sie darüber ent-scheiden, welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sie beim Ausbau schulischer Bildungs-qualität, der Umsetzung ihres individuellen Schulkonzepts und der Gestaltung ihres Schulalltags in Anspruch nehmen wollen. An diesem bewährten Verfahren wird die SPD nichts ändern.
Frage 3: Die Schulen stehen vor enormen Herausforderungen:
• Es fehlen Lehrkräfte.
• Immer mehr Kindern fehlen Vorläuferfähigkeiten, wenn sie eingeschult werden.
• Die Zahl der Kinder ohne Deutschkenntnisse ist anhaltend hoch.
• Außerdem soll Schule inklusiv sein. Die Schulen brauchen Unterstützung.
Wie sieht Ihre Partei die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und Nachhilfeschulen, um diese Herausforderungen zu bewältigen?
In Kindergärten muss durch Schaffung eines verbindlichen Curriculums gewährleistet werden, dass alle Kinder zum Schuleintritt über gleiche Basiskompetenzen verfügen. Besondere Wichtigkeit kommt hier auch der Vorschulerziehung zu. Sprachliche Defizite müssen durch gezielte Förderung bereits im Kindergarten ausgeglichen werden. Dies betrifft sowohl die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund als auch muttersprachliche Kinder mit logopädischem Förderbedarf bzw. anderen sprachlichen Defiziten. Durch eine Sprachtestung in der Kita können Sprachdefizite eruiert werden und sich eine gezielte Förderung ableiten. Sollte ein Kindergarten über kein geschultes Personal für die Sprachförderung verfügen, ist eine Kooperation mit einer Nachhilfeschule durchaus denkbar. Die Finanzierung muss dann durch den Schulträger gewährleistet werden.
Klar ist: Schulen stehen vor großen Herausforderungen und brauchen mehr Unterstützung, um diese zu meistern. Wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen die Zusammenarbeit mit außerschulischen Unterstützungssystemen generell positiv, da sie Schulen zusätzliche Ressourcen und Expertise zur Verfügung stellen können. Welche Partner letztlich einbezogen werden, soll den Schulen selbst überlassen bleiben, wie es auch im Sofortprogramm „Eigenständige Schule 2035“ vorgesehen ist. Unser Fokus liegt jedoch darauf, die Förderung innerhalb des Schulsystems zu stärken, um sicherzustellen, dass alle Kinder unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund individuell gefördert werden. Nachhilfeschulen können dabei eine ergänzende Rolle spielen, aber die Hauptverantwortung für die Förderung soll bei den Schulen mit entsprechenden Ganztagsangeboten liegen.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Schulen und Nachhilfeschulen zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen innerhalb unseres Bildungssystems begrüßen wir. Diese könnte dazu dienen, ergänzende Lernangebote direkt an Schulen oder in eigenen Räumlichkeiten bereitzustellen, die sich an den Lehrplänen orientieren und gezielt auf die Bedürfnisse der Schüler eingehen. Darüber hinaus könnten gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte und Nachhilfelehrer organisiert werden, um pädagogische Methoden und Unterrichtsstrategien abzustimmen. Diese Kooperation könnte durch regelmäßige Feedbackrunden und Koordinationstreffen weiter gestärkt werden, um sicherzustellen, dass die Unterstützung nahtlos und effektiv verläuft.
Siehe Antwort 1.
Im Einzelfall mag eine gute Nachhilfeschule einen Teil der zur Verbesserung der Situation an einer konkreten Schule erforderlichen und bestimmten zusätzlichen Angebote beisteuern können. Ein Ansatz, die Lösung der gegenwärtigen schulischen Probleme vorrangig extern zu suchen, wird allerdings scheitern und wird von uns abgelehnt.
Wir Freie Demokraten begrüßen die Zusammenarbeit von allgemeinbildenden Schulen mit externen und privaten Akteuren, um gerade in Zeiten des Personalmangels und der gestiegenen Ansprüche an inhaltliche und soziale Förderung bestmögliche Bildungschancen zu gewähren. Um Kooperationen zu verbessern, streben wir eine stärkere Kompetenzverlagerung zwischen Land, Schulamt, Träger und Schule hin zur Einzelschule an. Wir wollen z.B. Schulen durch eine Experimentierklausel ermöglichen, von bestehenden Verwaltungsvorschriften abzuweichen. Durch selbstverwaltete Schulbudgets sollen Schulen eigenständig in die Lage versetzt werden, z.B. Kooperationsverträge zu schließen oder Projekt- und Honorarkräfte eigenständig anzustellen. Die bestehenden Verwaltungsvorschriften zur Kooperation mit externen Akteuren, etwa im Bereich der Bildung für nachhaltigen Entwicklung, wollen wir zu einer einzelnen Vorschrift zusammenführen und im Landeshaushalt künftig in einem einzelnen Titel etatisieren. Schulfördervereine können als verlässliche Partner für die Kooperation mit außerschulischen Akteuren dienen. Wir wollen diese stärken und landesseitig besser fördern.
Die Thüringer Schulen verfügen über ein Schulbudget. In dessen Rahmen können sie darüber entscheiden, welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sie beim Ausbau schulischer Bildungs-qualität, der Umsetzung ihres individuellen Schulkonzepts und der Gestaltung ihres Schulalltags in Anspruch nehmen wollen. An diesem bewährten Verfahren wird die SPD nichts ändern.
Frage 4: Würde sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die Förderung im Nachmittagsbereich an professionelle Nachhilfeschulen ausgelagert wird?
Schulen haben in erster Linie einen Bildungsauftrag, dem sie unter allen Umständen gerecht werden sollten. Lehrkräfte aus Nachhilfeschulen könnten unterstützend tätig werden, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Das gilt für den Vormittagsbereich genauso wie für den Nachmittagsbereich. Dazu brauchen Schulen mehr Autonomie und weniger Bürokratie.
Wir setzen auf einen landesweiten Ausbau von Gemeinschafts- und Ganztagsschulen, um längeres gemeinsames Lernen zum neuen Standard zu machen. Gerade der Ausbau der teilgebundenen oder geschlossenen Ganztagsschulen sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengerechtigkeit, denn so kann jedes Kind auch am Nachmittag betreut und gefördert werden. Das macht individuelle Förderung nicht von dem Geldbeutel der Eltern abhängig. Professionelle Nachhilfeschulen können dazu eine Ergänzung und ein geeigneter Kooperationspartner sein, eine generelle Auslagerung sehen wir aber kritisch.
Die CDU steht grundsätzlich dafür ein, die bestmögliche Förderung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Inwiefern eine Auslagerung der Förderung in den Nachmittagsbereich an professionelle Nachhilfeschulen als eine Option in Betracht gezogen werden sollte, ist eingehend fachlich zu prüfen. Oberste Prämisse ist es, dass die Qualität des Unterrichts, der Bildungsangebote und die Chancengleichheit gewahrt bleiben. Daher könnte ein Pilotprojekt dazu dienen, das Zusammenwirken zwischen Schulen und Nachhilfeschulen auf Wirksamkeit und Nutzen für Schüler eingehend zu evaluieren.
Siehe Antwort 1.
Nein. Wir vertreten vielmehr das Konzept der Ganztagsschule und halten viel davon, dass die Lehrkräfte und ErzieherInnen, die das Kind am Vormittag bereits betreuen (kennen), auch am Nachmittag mit ihm arbeiten – immer auch Ruhephasen und Zeit für Spiel und Sport inbegriffen.
Wir streben eine Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen und eine Flexibilisierung von Organisation und Struktur im Bildungsbereich ein. So wollen wir Möglichkeiten schaffen, dass Schulen z.B. Förderangebote im Nachmittagsbereich auch extern vergeben können, um Lehrpersonal für den Unterricht an anderer Stelle einzusetzen.
Die Thüringer Schulen verfügen über ein Schulbudget. In dessen Rahmen können sie darüber entscheiden, welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten sie beim Ausbau schulischer Bildungsqualität, der Umsetzung ihres individuellen Schulkonzepts und der Gestaltung ihres Schulalltags in Anspruch nehmen wollen. An diesem bewährten Verfahren wird die SPD nichts ändern.
Frage 5: Bei Bildungsstudien schneidet Deutschland oft schlecht ab. Vor allem der Rückgang der Lesekompetenz ist signifikant. Das ist dramatisch, weil Lesen eine Basiskompetenz ist. Der VNN hat daher schon vor einigen Jahren gemeinsam mit dem Bundesverband Leseförderung das Projekt „Ferienzeit und Leseglück“ ins Leben gerufen. Dabei können Drittklässler:innen in den Ferien kostenlos an Lesefördermaßnahmen teilnehmen. Das Projekt wird auch von Verlagen durch Buchspenden unterstützt. Was wird Ihre Partei tun, um die Lesekompetenz der Grundschüler:innen zu verbessern?
Der Erwerb der Lesekompetenz gehört in die Bildungshoheit der Schule und muss durch diese auch abgedeckt werden. Dazu gehört auch die Entwicklung von Lesefreude als Motivation von Anfang an. Dabei müssen Schule und Elternhäuser an einem Strang ziehen. Einzelne Projekte zur Leseförderung durch Nachhilfeschulen sind über eine Finanzierung durch ein Schulbudget denkbar. Kurzzeitige Ferienprogramme können dabei nur flankierende Maßnahmen sein, stetige Leseförderung mit unterschiedlichen Instrumenten bis hin zu Wettbewerben sollten von allen Schulen genutzt werden. genutzt werden.
Um die Lesekompetenz der Grundschüler*innen zu verbessern, setzen wir von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine frühzeitige und umfassende individuelle Förderung der Kinder. Bereits in den Kindergärten muss der Grundstein für eine gezielte Sprachförderung mit umfassender Diagnostik und individueller Förderung gelegt werden, da eine gute Sprachbasis entscheidend für die spätere Lesekompetenz ist. Besondere Aufmerksamkeit muss auch auf den Übergang zwischen Kindergärten und Schule gelegt werden. In den Schulen wollen wir Lesepat*innen und Leseclubs in Zusammenarbeit mit Bibliotheken und lokalen Initiativen fördern, um Kindern regelmäßige und vielfältige Leseerlebnisse zu bieten. Auch Schulbibliotheken sollen durch zusätzliche Mittel gestärkt werden, um den Zugang zu altersgerechter und ansprechender Literatur zu verbessern. Darüber hinaus setzen wir auf gezielte Fortbildungen für Lehrkräfte, um moderne und ansprechende Methoden der Leseförderung zu vermitteln. Auch Projekte außerschulischer Partner wie „Ferienzeit und Leseglück“ sind ein wichtiger Beitrag zur Leseförderung von Kindern im Grundschulalter. Elementar für die Verbesserung der Lesekompetenz werden die Einführung von multiprofessionellen Teams und das flächendeckende Zwei-Pädagogen-System im Grundschulbereich sein, das wir nach der Wahl angehen wollen.
Gute Deutschkenntnisse sind für uns als CDU der Schlüssel für gelingende Bildung. Wir werden sicherstellen, dass jedes Kind in jedem Alter je nach Sprachkenntnissen das passende Unterstützungsangebot erhält. Für Schüler mit Förderbedarf schaffen wir spezielle Deutschförderklassen. Um die Sprachkompetenzen bereits vor Schuleintritt verbindlich festzustellen, werden wir im Rahmen der Einschulung verbindliche Sprachtests einführen. Bei festgestellten Defiziten kommen die Kinder zunächst in die Deutschförderklasse. Zudem plädieren wir dafür, dass in der Grundschule unseren Kindern alle Basiskompetenzen, wie Lesen, Schreiben und Rechnen, vermittelt werden. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass jedes Kind, das die Grundschule verlässt, richtig lesen, schreiben und rechnen kann. Außerdem werden wir die Mathe- und Deutschstunden erhöhen, pädagogische Experimente beenden und uns wieder auf die Vermittlung von Basiskompetenzen konzentrieren. Neben dem Erlernen der Schreibschrift werden wir zusätzlich je eine Unterrichtsstunde in Mathematik und Deutsch in der Grundschule einführen.
Ziel des Grundschulunterrichts muss es insbesondere sein, Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Die Methode „Lesen durch Schreiben“ und daraus abgeleitete Methoden, die nachweislich überdurchschnittlich oft zu dauerhaften Problemen bei der Rechtschreibung führen, lehnen wir ab. Konzepte dieser Art gefährden vor allem leistungsschwache oder Dialekt sprechende Schüler, die aufgrund der Methodik Schwierigkeiten haben, sich eine orthografisch korrekte Schreibweise anzueignen. Dagegen profitieren Kinder in der Regel von der Anwendung einer modernen Fibelmethode. Unter dem Deckmantel angeblicher Diskriminierung und unter der Annahme, das Geschlecht sei ein „soziales Konstrukt“, das beliebig gewechselt werden könne, werden an Thüringer Schulen zunehmend Lehr- und Lernmittel in sogenannter „gendergerechter“ Sprache eingesetzt. Entsprechende Texte benutzen nicht nur oft grammatikalisch falsche Formulierungen, sie erschweren den Schülern aufgrund ihrer gekünstelten Ausdrucksweise auch das Lernen. Wir lehnen die Genderideologie ab und wollen den Gebrauch von Gendersprache an Thüringer Schulen untersagen.
Grundsätzlich muss die Grundschule gestärkt werden, auch unter veränderten Bedingungen ihre Aufgaben zu erfüllen. Dies geschieht durch eine gute Ausbildung, durch den vollständigen Ersatz ausscheidender Lehrkräfte, durch die Ausweitung von Ganztagsschulmodellen sowie durch individuelle Lese- und Schreib-Förderung für Kinder, die diese brauchen, zudem durch eine gut ausgebaute und verbesserte Fachberatung durch die Schulämter. Digitale Mittel sind in der Grundschule sparsam einzusetzen und dem Erwerb der eigenen Handschrift ist Vorrang einzuräumen. Projekte, die die Lesekompetenz von Grundschülern verbessern und Schülerinnen und Schüler anregen, mehr zu lesen, sind per se zu unterstützen. Es gibt hier neben dem von Ihnen benannten Projekt etwa auch den „Vorlesetag“, an dem sich Eltern und Menschen aus verschiedenen Bereichen, auch Politiker der LINKEN, engagieren, Kindern Bücher nahe zu bringen.
Allgemeinwissen und Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Kopfrechnen bilden ein solides Fundament für den weiteren Wissenserwerb in der weiteren schulischen Laufbahn. Wir Freie Demokraten werden uns gerade vor dem Hintergrund aktueller Bildungsstudien nicht mit dem Status-Quo sinkender Basiskompetenzen abgeben. Wir möchten die gezielte Förderung im Grundschulbereich ausbauen. Dazu bedarf es eines besseren flächendeckenden Bildungsmonitorings und der Erschließung zusätzlicher Fördermöglichkeiten über externe Bildungsakteure.
Die aktuelle PISA-Studie zeigt deutlich, dass gute Sprach- und Lesekompetenzen unerlässlich für den Bildungserwerb sind. Wer als Schüler:in nicht über altersgerechte Sprachkenntnisse und Lesever-ständnis verfügt, kann auch in Mathematik und den Naturwissenschaften nicht erfolgreich sein. Sprach- und Leseförderung müssen daher aus SPD-Sicht dringend ausgebaut werden, und das mög-lichst von Anfang an. Ein unerlässliches Instrument zur Feststellung individueller Förderbedarfe sind dabei verbindliche Sprachkompetenztests im fünften Lebensjahr.
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